Wien/es/APA. Das niedrige Zinsniveau macht den Versicherungen schon seit geraumer Zeit zu schaffen. Die Folgen dieser Entwicklung bekommen jetzt auch die österreichischen Versicherungsnehmer zu spüren. Wer ab dem 21. Dezember eine klassische Lebensversicherung abschließt, bekommt nicht mehr wie bisher zwei Prozent garantierte Rendite, sondern nur mehr 1,75 Prozent. Diese Regelung gilt auch für jene, deren Versicherung erst nach dem 31. März 2013 in Kraft tritt.
Der Garantiezinssatz wird von der FMA festgesetzt und war zuletzt am 1. April 2011 gesenkt worden. Eine weitere Absenkung sei „bedingt durch den seit einigen Jahren zu beobachtenden Trend fallender Kapitalmarktzinsen“ erforderlich, begründet die FMA diesen Schritt. Die FMA orientiert sich dabei an der Sekundärmarktrendite (SMR). Diese wird aus einem Durchschnittswert jener Renditen berechnet, die heimische Bundesanleihen einbringen.
Deren Kurs ist in den vergangenen Jahren gestiegen, die Rendite ist gesunken. Während die SMR im Jahr 2009 noch 3,28 Prozent betrug, sank sie 2011 auf 2,63 Prozent. Im Juni dieses Jahres betrug sie nur mehr 1,48 Prozent. Die SMR müsste heuer aber mindestens einen Stand von 3,17 Prozent erreichen, um bei Lebensversicherungen einen Garantiezins von zwei Prozent zu gewährleisten.
Spesen fressen Rendite auf
Effektiv bleibt dem Versicherten bei einem Garantiezinssatz von 1,75 Prozent noch weniger übrig. Denn verzinst wird nur der Betrag, den die Versicherung tatsächlich anlegt. Vorher werden aber noch Spesen und gegebenenfalls eine Risikoprämie abgezogen. Tatsächlich liegt die Rendite bei einem Garantiezins von 1,75 Prozent also deutlich geringer.
Was den Versicherungen zusätzlich Kopfzerbrechen bereutet, sind die Garantien, die sie in der Vergangenheit gegeben haben. Denn wie der Name schon sagt, garantiert der Garantiezins die Rendite für die ganze Laufzeit der Polizze. Für im Jahr 2000 abgeschlossene Verträge müssen Versicherungen also die damals festgelegte vierprozentige Rendite zahlen. Neukunden, die sich nun mit 1,75 Prozent begnügen müssen, büßen quasi dafür, dass die Versicherungen sich trotz schlechter Zeiten an bestehende Verträge halten müssen. Ebenfalls Sorgen bereitet den Versicherungen das neue europäische Aufsichtssystem Solvency II, das ab 2014 in Kraft tritt. Das bedeutet, dass Versicherungen sich mit mehr Kapital ausstatten müssen. Auch deshalb steht weniger Geld für die Verzinsung zur Verfügung.
Hoffen auf Gewinnbeteiligung
Wettmachen könnten die Versicherungen die Einbußen bei den Zinsen, indem sie die Gewinnbeteiligung erhöhen. Insgesamt zahlen die meisten Anbieter derzeit um die drei Prozent. Doch die Höhe der Überschussbeteiligung ist abhängig vom Anlageerfolg der Versicherung. Um einen versprochenen Zinssatz langfristig garantieren zu können, greifen Versicherungen zu risikoarmen Anlageformen. Der Gewinn bleibt also überschaubar, da sichere Staatsanleihen geringe Renditen abwerfen.
Der 21. Dezember ist nicht nur der Stichtag für den Garantiezinssatz. Ab dann gelten auch die vom Europäischen Gerichtshof erwirkten Unisex-Tarife. Die Angleichung der Tarife führt dazu, dass für Frauen künftig vor allem Risiko-Lebensversicherungen und Unfallversicherungen teurer werden. Männer müssen hingegen für die Kranken- und lebenslange Rentenversicherungen mehr zahlen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.08.2012)

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