Die Stadt Linz streitet mit der Bawag über ein Franken-Geschäft mit einem Verlust von 417 Mio. Euro. Nun wird über einen außergerichtlichen Vergleich verhandelt.
Wien/Höll. Vor einem Jahr haben einander die Stadt Linz und die Bawag wegen eines Franken-Geschäfts mit einem Schaden von bis zu 417 Mio. Euro geklagt. Seit Mittwoch steht fest, dass die Streitparteien Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich aufnehmen. SPÖ-Bürgermeister Franz Dobusch erhält dafür die Zustimmung der Freiheitlichen und der Grünen.
Die Volkspartei verlangt dagegen den Rücktritt von Dobusch. Denn der Bürgermeister habe über Monate auf die guten Erfolgschancen und Argumente in einem Prozess hingewiesen. Dass nun ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt werde, komme einem „politischen Schuldeinbekenntnis gleich“. Die Volkspartei will die Causa vor Gericht klären.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Imas, die im Auftrag eines Beraters der Bawag durchgeführt wurde, sehen 56 Prozent der Linzer, dass Bürgermeister Dobusch die Hauptverantwortung für die Finanzgeschäfte der Stadt trage. Dobusch weist die Verantwortung in der Affäre zurück. Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt zwar gegen den früheren Linzer Ex-Finanzdirektor Werner Penn und Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ). Gegen Dobusch laufen keine Erhebungen. Penn und Mayr bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Bawag bezeichnet den Linzer Bürgermeister als Hauptverantwortlichen für den Schaden, der durch das Franken-Geschäft entstanden ist.
Für Linz werden Universitätsprofessor Meinhard Lukas und Rechtsanwalt Gerhard Wildmoser die Gespräche mit der Bawag führen. Im Gespräch war auch Oberösterreichs früherer Raiffeisen-Chef Ludwig Scharinger. Doch gegen ihn legten sich die Grünen quer. Dass Dobusch den Anwalt Wildmoser gewinnen konnte, gilt als kluger Schachzug. Denn der Anwalt ist ÖVP-Finanzreferent im Stadtparteivorstand. Sein neues Engagement hatte sofort Konsequenzen. Die ÖVP stellte Wildmosers Funktion als Finanzreferent für die Dauer des Mediationsverfahrens ruhend.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.09.2012)