Nach der 2009 vollzogenen Fusion der Mineralwasserfirma Vöslauer in den börsenotierten Wiener Braukonzern Ottakringer wurde nun vor dem Handelsgericht Wien ein Vergleich über das Umtauschverhältnis der Aktien geschlossen. Darin verpflichtet sich die Ottakringer AG, für sämtliche Ottakringer-Aktien, die bereits vor der Verschmelzung bestanden, innerhalb von zehn Tagen eine Zuzahlung von 8,60 Euro in bar zu leisten. Diese sei "fair und angemessen", sagte der Vertreter der Kleinaktionäre, Rupert-Heinrich Staller.
Auch der Braukonzern könne mit der nun getroffenen Übereinkunft "gut leben", meinte ein Unternehmenssprecher von Ottakringer. Die Finanzierung der 11,3 Millionen Euro Zuzahlung an die Aktionäre erfolge aus dem Barbestand und habe keine Auswirkungen aufs laufende Geschäft. Die Zahlungen kämen allen Aktionären zugute, auch den Eigentümerfamilien Wenckheim und Menz.
Jahrelanger Rechtsstreit beendet
Anspruchsberechtigt sind 1316.552 Aktien, die Zuzahlungen betragen in Summe 11.322.347,20 Euro. Damit werden auch die Zinsen abgegolten. Die Auszahlung der Zuzahlungen ist abzugs-, kosten- und gebührenfrei für die Aktionäre über deren jeweilige Depotbanken abzuwickeln, für die Versteuerung haben die Empfänger selbst zu sorgen.
Dem Vergleich vorausgegangen war ein Rechtsstreit bis zum Verfassungsgerichtshof. Die Verfassungsrichter kippten die Beteiligungsschwelle für Prüfanträge durch die Aktionäre. Die kritischen Kleinanleger hielten die Wassersparte bei der Fusion mit dem Braukonzern für überbewertet.Ottakringer übernimmt die Verfahrens- und Vertretungskosten der Antragsteller.
(APA)

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