Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat heute, Dienstag, wie erwartet den sogenannten Höchstzinssatz in der Lebensversicherung von 2,0 auf 1,75 Prozent gesenkt. Der Zinssatz wird für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung herangezogen.
"Damit wird dem seit Jahren anhaltenden Trend fallender Kapitalmarktzinsen Rechnung getragen", begründet die FMA in einer Pressemitteilung die Zinsssenkung.
Der neue Höchstzinssatz ist auf Versicherungsverträge anzuwenden, die nach dem 20. Dezember 2012 abgeschlossen werden, oder deren Versicherungsbeginn nach dem 31. März 2013 liegt.

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