RBI-Chef Stepic im Streit mit der FMA

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Der Unabhängige Verwaltungssenat stärkt der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Konflikt mit dem Vorstand der Raiffeisen Bank International (RBI) den Rücken. Das von der Aufsicht verhängte Bußgeld gegen sei rechtmäßig.

Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in der Auseinandersetzung mit dem Vorstand der Raiffeisen Bank International (RBI) einen Etappensieg errungen. Laut „Presse“-Informationen hat nun der „Unabhängige Verwaltungssenat“ (UVA) entschieden, dass das von der Aufsicht verhängte Bußgeld gegen den Raiffeisen-Vorstand rechtmäßig ist. RBI-Chef Herbert Stepic und Finanzvorstand Martin Grüll wurden zu einer Strafe von jeweils 30.000 Euro verdonnert, vier weitere Manager sollen jeweils 15.000 Euro zahlen. Die Auseinandersetzung hat Auswirkungen auf alle börsenotierten Firmen. Es geht um die Frage, wann ein Unternehmen die Aktionäre über kursrelevante Ereignisse (wie Verschmelzungen oder Zukäufe) informieren muss.

Am 22. Februar 2010 gab Raiffeisen in einer Ad-hoc-Meldung bekannt, dass als „mögliche strategische Option“ eine Fusion der Osteuropa-Tochter mit Teilen der RZB geprüft werde. Die Ankündigung sorgte an der Börse für einen Kurssturz. Binnen weniger Tage verlor die Aktie der Raiffeisen Bank International mehr als 20 Prozent an Wert. Ermittlungen der FMA ergaben, dass die mögliche Fusion schon Monate zuvor Thema in Raiffeisen-Gremien war. Nach Ansicht der Aufsicht hätte man daher die Öffentlichkeit früher informieren müssen. Deswegen wurde die Strafe verhängt.

Verdacht auf Insiderhandel

Heikel ist die Causa auch, weil auf Basis der FMA-Informationen auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen 15 Personen aus dem Raiffeisen-Umfeld wegen des Verdachts auf Insiderhandel ermittelt.

Davon ist auch ein hochrangiger Raiffeisen-Manager betroffen. Ihm wird vorgeworfen, vor Bekanntgabe der Fusionsüberlegungen Aktien verkauft und dadurch Verluste begrenzt zu haben. Alle Involvierten bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die FMA nahm zu den Vorgängen nicht Stellung.

Ein RBI-Sprecher sagte der „Presse“, man sei nach wie vor der Ansicht, dass damals alles korrekt abgelaufen sei. Man prüfe nun, ob man nach der Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats die Höchstgerichte anrufen werde. Verständnis für die Position von Raiffeisen zeigt der frühere Bawag-Chefankläger Georg Krakow (er arbeitet jetzt für die verstaatliche Hypo Alpe Adria).

Laut Krakow müsse grundsätzlich ein börsenotiertes Unternehmen erst dann kursrelevante Informationen bekannt geben, wenn es eine hohe Wahrscheinlichkeit gebe, dass ein Ereignis tatsächlich eintrete. Befinde sich dagegen ein Vorhaben erst im Diskussions- und Beratungsstadium, sei dies nicht ad-hoc-pflichtig.
Auch anderen Unternehmen wird vorgeworfen, Anleger nicht ausreichend informiert zu haben. Österreichs zweitgrößter Baukonzern Alpine ist ebenfalls in das Visier der FMA geraten. Alpine sorgt seit zwei Wochen für negative Schlagzeilen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.10.2012)

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