Regulierung: Basel III kommt auch in Europa später

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Weil in Brüssel die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament immer noch über die strengen Kapitalvorschriften für Banken gestritten wird, muss deren Einführung – wie in den USA – verschoben werden.

Brüssel/Reuters/Red. Der Start der strengeren Eigenkapitalregeln für Banken (Basel III) wird sich auch in Europa verschieben. „Was auch immer passiert, das Gesetz kann nicht mit 1. Jänner in Kraft treten“, räumte ein EU-Beamter ein, der nicht genannt werden wollte. „Mitte des Jahres wäre eine realistische Annahme.“ Auch ein hochrangiger EU-Parlamentarier sagte, ein pünktlicher Start sei praktisch unmöglich.

In Brüssel streiten die EU-Kommission, die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament wenige Wochen vor dem geplanten Start noch über Einzelheiten, wie die vor mehr als zwei Jahren festgelegten Regeln in europäisches Recht umgesetzt werden können.

Basel III ist ein Produkt der Bankenkrise, die auf die Pleite der Investmentbank Lehman Brothers folgte. Um das System zu stärken, sollen Banken deutlich mehr Eigenkapital als früher vorhalten, nämlich sieben Prozent oder mehr. Weitere Vorschriften zur Risikovorsorge und Liquidität sollen dazu beitragen, dass die Banken nicht so schnell in Not geraten.

Ausschuss hält an Jänner fest

Viele Institute sind naturgemäß gegen die Einführung der neuen Regeln. In den USA wurde der Starttermin wegen des politischen Tauziehens und der Einwände von Interessengruppen bereits auf unbestimmte Zeit verschoben. Bankenverbände hatten daraufhin eine Verschiebung auch in Europa gefordert, um den hiesigen Banken keinen Wettbewerbsnachteil zu bescheren.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, der bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich angesiedelt ist und die Regeln ausgearbeitet hat, hält an einer Einführung mit Jänner fest. „Eine große Zahl von Ländern hat alles geregelt und ist bereit“, sagte Wayne Byres, Generalsekretär des Ausschusses. Weder von der EU noch von den USA lägen Anträge vor, die Einführung zu verschieben. Die Empfehlungen des Ausschusses gelten nur als Grundlage, die entsprechenden Gesetze müssen in jedem Land einzeln verabschiedet werden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.11.2012)

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