Nach zehn Jahren darf man raus

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Bei der Zukunftsvorsorge sind 15-jährige Bindungsfristen unwirksam, stellte der OGH fest. Schon im Frühjahr gab es eine ähnliche Entscheidung.

Wien/B.l. Seit 2003 gibt es in Österreich das Produkt der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge. Jeder vierte Österreicher unter 60 Jahren wendet jährlich im Schnitt etwa 624 Euro für ein Zukunftsvorsorgeprodukt auf. Viele Anleger, die angesichts schwacher Performance und gekürzter staatlicher Prämie vorzeitig aussteigen wollten, mussten allerdings feststellen, dass das innerhalb der ersten zehn Jahre nicht geht. Nur eine Prämienfreistellung (also keine Beiträge mehr zu zahlen) ist möglich.

Noch längere Bindungsfristen als zehn Jahre sind aber unzulässig. Das hat nun der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die S-Versicherung wegen mehrerer Klauseln geklagt, denen zufolge eine Kündigung erst nach 15 Jahren möglich sein sollte. Schon im Frühjahr gab es eine ähnliche Entscheidung.

Zur Begründung hieß es, dass zwar im Einkommensteuergesetz „zumindest zehn Jahre“ Kündigungsausschluss bei der Zukunftsvorsorge vorgesehen sind, nach Ablauf von zehn Jahren jedoch die zwingenden Kündigungsrechte des Versicherungsvertragsgesetzes zum Tragen kämen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.12.2012)

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