Auch Anleger betroffen

Steuerpläne II. Der Gewinnfreibetrag soll eingeschränkt und die KESt ausgeweitet werden.

Wien. Auch Veranlagungen sind von den Steuerplänen betroffen – vor allem solche, die im Betriebsvermögen gehalten werden. Genau darum geht es beim umstrittenen Gewinnfreibetrag: Diesen gibt es für Investitionen – und darunter fällt derzeit auch der Kauf bestimmter Wertpapiere. Das eröffnet Selbstständigen eine steuerbegünstigte Möglichkeit zum Wertpapiersparen und ist ein Pendant zum steuerbegünstigten 13. und 14. Monatsgehalt der Arbeitnehmer.

Der Entwurf sieht nun aber vor, dass der Gewinnfreibetrag künftig nur mehr für die Anschaffung von abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern, aber nicht mehr für den Wertpapierkauf geltend gemacht werden kann. Bestehende Wertpapierveranlagungen sind nicht betroffen, „Ersatzanschaffungen, etwa nach der Tilgung eines alten Wertpapiers, aber schon“, so Steuerberater Harald Galla. Auch die Einkommensteuervorauszahlungen werden sofort entsprechend angehoben. Fix ist das alles aber noch nicht, die Verschlechterung beim Gewinnfreibetrag ist einer der großen Streitpunkte. Parallel dazu soll sich auch bei der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts für Unselbstständige etwas ändern: Die ursprünglich auf drei Jahre befristete „Solidarabgabe“ soll unbefristet gelten. Das trifft – anders als die Einschränkung beim Gewinnfreibetrag – nur Bezieher hoher Einkommen.

Steuerzuckerl für Ältere

Ein kleines Steuerzuckerl für die Pensionsvorsorge enthält das Paket übrigens auch: Lebensversicherungen mit Einmalerlag sind derzeit nur dann einkommensteuerfrei, wenn die Laufzeit mindestens 15 Jahre beträgt. Dann gilt auch der günstigere Versicherungssteuersatz von vier statt elf Prozent. Für Anleger ab 50 soll beides künftig schon ab zehn Jahren Laufzeit greifen.

Zur Kasse gebeten wird, wer im EU-Ausland wohnt und Zinsen aus österreichischen Veranlagungen bezieht: Der KESt-Abzug soll auch für in Drittstaaten ansässige Personen gelten. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2014)

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