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Trinkgelder bleiben weiter steuerfrei

14.10.2008 | 12:48 |   (DiePresse.com)

Ein Croupier der Casinos Austria hatte sich an den Verfassungs-Gerichtshof gewandt, weil Trinkgelder anderer Berufsgruppen steuerfrei sind. Der Verfassungsgerichtshof sieht darin kein Problem.

Gute Nachrichten für Kellner und Friseure: Trinkgelder bleiben steuerfrei. Der Verfassungsgerichtshof hat seine im Sommer formulierten Bedenken zurückgenommen und die 2005 eingeführte Steuerfreiheit von Trinkgeldern bestätigt. Ein Croupier der Casinos Austria hatte sich an die Höchstrichter gewandt, weil seine Berufsgruppe von der Steuerfreiheit ausgenommen ist. Er hat jedoch - anders als noch im Sommer erwartet - nicht recht bekommen.

Ursprünglich hegten die Verfassungsrichter in zwei Punkten Bedenken gegen die derzeitige Regelung: Erstens hielten sie die Besteuerung der Trinkgelder für Croupiers ("Cagnotte") für verfassungswidrig, weil Trinkgelder anderer Berufsgruppen steuerfrei sind. Zweitens hegten die Höchstrichter Bedenken gegen die Bestimmung, dass nur Trinkgelder für angestellte Mitarbeiter einer Firma steuerfrei sind, nicht jedoch Trinkgelder an Selbstständige. Wer als Unternehmer ein Trinkgeld erhält, muss das nämlich sehr wohl versteuern.

Bedenken ausgeräumt

Das Finanzministerium konnte die Bedenken im Verfahren aber offenbar ausräumen. In seinem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis bestätigen die Verfassungsrichter nämlich die bestehende Regelung. Grund: Die "Cagnotte" wird nicht von den Croupiers selbst entgegengenommen (für sie besteht ein Trinkgeldverbot) sondern vom Casino, das die Gelder wiederum an seine Mitarbeiter verteilt. Damit stehe die Cagnotte dem normalen Arbeitslohn so nahe, dass eine Besteuerung zulässig sei, so der Verfassungsgerichtshof.

Auch dass Unternehmer Trinkgelder versteuern müssen stellt aus Sicht der Verfassungsrichter keine Diskriminierung dar, weil diese - im Gegensatz zu ihren angestellten Mitarbeitern - ja in einem direkten Vertragsverhältnis zum Kunden stehen.

Nicht kontrollierbar

Grundsätzlich halten die Verfassungsrichter die Steuerbefreiung der Trinkgelder für zulässig - unter anderem deshalb, weil eine "befriedigende, dem Gedanken der Lastengleichheit Rechnung tragende, realitätsgerechte Erfassung dieser Einkünfte entgegen den ursprünglichen Annahmen des Verfassungsgerichtshofes (...) offenbar mit vertretbarem Aufwand nicht verwirklichbar" sei. Sprich: Die Finanzbehörden können die Höhe der Trinkgelder nicht ermitteln. Daher liege es "im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, darauf mit der Normierung einer Steuerbefreiung zu reagieren".

(APA)


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8 Kommentare
 
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Von TU Student am 15.10.2008 um 09:19

Steuer ist nur die halbe Wahrheit

Was ist mit der Sozialversicherung? Da laesst sich das Gastgewerbe ganz nett von den anderen aushalten.

Tatsache ist doch, dass Wirte fest mit dem Trinkgeld rechnen und die Kellner entsprechend wenig verdienen. Dadurch entgehen dem Staat aber auch die Beitraege zur Sozialversicherung. Also muesste man diese (wenn schon das Einkommen nicht feststellbar ist), auf einen Fixbetrag anheben.

Sofort wuerden die Wirte Existenzaengste beklagen - nicht ganz zu unrecht. Bei genauer Betrachtung stellt man aber fest, dass das Grunduebel die hohe Belastung des Faktors Arbeit ist. Das trifft aber keinesfalls nur das Gastgewerbe sondern alle personalintensiven Bereiche. Die sollten aber sehrwohl die hohen Abgaben zahlen.

Hier ist etwas oberfaul im System.

Von my2cent am 15.10.2008 um 09:05

befriedigende, dem Gedanken der Lastengleichheit Rechnung tragende, realitätsgerechte Erfassung dieser Einkünfte entgegen den ursprünglichen Annahmen des Verfassungsgerichtshofes (...) offenbar mit vertretbarem Aufwand nicht verwirklichbar"


ich bin dafür dass mein chef mir ab sofort für die unterlagen die ich ihm bereit stelle mir ein trinkgeld gibt

und das für jede handlung im betrieb trinkgeld fällig wird

ich würde unternehmer empfehlen auf die gleichbehandlung zu pochen - oder ist die frage ob "alle menschen vor dem gesetz gleich sind" eine frage des "vetretbarem aufwands"?

Von Gast: franziska am 14.10.2008 um 22:27

Jenseits der Gerechtigkeit

Ob Kellner oder Friseur. 100 Kunden bedeuten zumindest Euro 200,- bis 300,- . Netto!! Täglich!! Vorbei an allen Finanzämtern - und vorbei am Konzept der Solidargemeinschaft. Jeder möge selbst ausrechnen, was dies bei 20 bis 25 Arbeitstagen je Monat bedeutet. Und zu diesem Betrag ist das Grundeinkommen noch hinzuzuzählen.

Das Urteil ist eindeutig ein Schlag in das Gesicht all jener, die jeden Cent versteuern müssen - weil sie das Pech haben, in einem nicht-trinkgeld-affinen Segment der Wirtschaft zu arbeiten.

Am besten klagen wir nun die Ungleichbehandlung beim VHG ein. Wie komme ich dazu, steuerlich benachteiligt zu werden ??


Antworten Von Gast: maria am 15.10.2008 um 08:38

Re: Jenseits der Gerechtigkeit

also franziska komm fangen wir mal an:

1+1 = 2
1+2 = 3
1+3 = 4

nochmals komm... du schaffst das schon!

Antworten Von Hans Lody am 15.10.2008 um 08:33

Re: Jenseits der Gerechtigkeit

Wer hat sich diese Milchmädchenrechnung ausgedacht?
Eine Friseuse die 100 Kundinnen p Tag frisiert würde wenn ich 20 min für jede rechne 33 Stunden arbeiten (pro Tag!!!).Na und ein Kellner kann natürlich 100 u mehr bedienen (wenn er im richtigen Lokal arbeitet) das heisst aber nicht dass er von jedem 1od2 Euro Trinkgeld bekommt.Tatsächlich ist es eher so dass wenn ein Bier 2,70 kostet (od e Melange) der Kellner 30 Cent erhält.
(kann man an der Theke gut beobachten).Ausgenommen Touristen-die nämlich geben oft überhaupt kein Trinkgeld.
Hat ein Kellner dann 30od40 Euro Trinkgeld ist das für die
12-14 Std Dienst auch nicht üppig (hat er viele touristen u wenig Stamm od Laufkundschaft wird es weniger).Man merkt also Trinkgelder kann man nicht wirklich im Vorhinein bestimmen.

Antworten Von Philosophin am 15.10.2008 um 05:16

Re: Jenseits der Gerechtigkeit - allen jenen die mit einem Gehalt wie Trinkgeld leben müssen gilt mein Mitleid!

Ein Friseur der alle 5 Minuten eine KundIn hübsch macht, hat sein Trinkgeld verdient.

Stellen Sie sich vor, Sie sitzen bei einem Beamten unter der Haube. 5 Stunden statt 5 Minuten und die nehmen das Tringeld schon für das Beeilen;-)

Von Peregrin am 14.10.2008 um 15:32

Auf Deutsch:

"Wir nehmen runter, wo's geht." Der VfGH schliesst sich dieser Auffassung an und verhoehnt so einmal mehr den Rechtsstaat.

Antworten Von Gast: mois am 14.10.2008 um 20:53

Re: Auf Deutsch:

du a bissal mehr respekt hier! die sind keine lullis wie du mit bierzelt niveau und nix im hirn ausser linkes getue! die meisten leute dort sind hoch intelligente menschen mit einem beispielhaften "Rechtsverständnis" und karriere hinter sich! die sehen das ganze bild. das solltest du auch tun, wenn du kannst!

 
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