AWD: VKI mit 6500 Beschwerden für Sammelklage

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AWD(c) APA (Barbara Gindl)
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Die hochgerechnete Schadenssumme beträgt über 65 Millionen Euro. Die Ansprüche werden gebündelt in Sammelklagen in mehreren Schritten gegen den AWD eingebracht.

Insgesamt 6500 AWD-Geschädigte haben sich beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) für die geplante Sammelklage wegen der Vermittlung der im Kurs abgestürzten Immofinanz- und Immoeast-Aktien gemeldet. Damit sind nach Verlängerung der Einreichfrist bis Freitag noch 2000 Beschwerden dazugekommen, teilte der VKI am Montag mit. Die hochgerechnete Schadenssumme betrage damit über 65 Mio. Euro.

Die 6500 Anleger werden laut VKI in den nächsten Tagen ein Angebot zur Teilnahme an den Sammelklagen erhalten. Dann müssen sie bis 31. März ihre Schadenersatzansprüche dem VKI-Inkasso-Büro abtreten. Diese Ansprüche werden gebündelt in Sammelklagen in mehreren Schritten gegen den AWD eingebracht, wobei die erste Welle bereits im Mai kommen könnte.

Das Prozesskostenrisiko trägt der deutsche Prozessfinanzierer Foris AG, wodurch sich die Geschädigten ohne Kostenrisiko an der Sammelklagen-Aktion beteiligen können. Dafür sei im Erfolgsfall eine Erfolgsquote an Foris abzuführen, die davon abhängig sei, wie rasch eine Lösung erzielt werden kann.

"Sparbücher schlecht geredet"

"Wenn man die Beschwerden auswertet, bekommt man den Eindruck, dass der AWD weniger die Finanzen seiner Kunden optimiert hat, als einfach Aktien an ein konservatives und sicherheitsbewusstes Publikum zu verhökern", kritisiert Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. Sparbücher oder auch Bausparverträge seien schlechtgeredet und Immo-Aktien gleichzeitig als "So sicher wie ein Sparbuch" angeboten worden. Auf eine Streuung des Vermögens sei in vielen Fällen nicht geachtet worden.

Die AWD-Argumentation, dass entsprechende Risiko-Hinweise im Kleingedruckten der Gesprächsprotokolle zu finden gewesen seien und daher kein Schadenersatzanspruch bestehe, weist der VKI zurück. Die Protokolle seien zwar fast lückenlos unterzeichnet worden, meist aber ungelesen. "Daher werden die Gerichte entscheiden müssen, was schwerer wiegt: Ein ungelesenes Formblatt oder das, was im Beratungsgespräch tatsächlich gesagt oder verschwiegen wurde", betont Kolba.

Der AWD-Konzern ist aus Sicht des VKI durchaus in der Lage, Schadenersatz zu leisten, nachdem er mit den Provisionen aus Aktienverkäufen allein 2007 rund 24 Mio. Euro verdient habe. Bisher werde nur mit Hinhaltetaktik und Allgemeinplätzen auf die Beschwerden geschädigter Anleger reagiert. Der VKI werde jedenfalls verhindern, dass sich der Finanzberater über eine Verjährung der Ansprüche aus der Verantwortung stehlen könne.

AWD will einzelne Prüfung

AWD wehrt sich gegen die geplanten Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wegen angeblich falscher Beratung beim Verkauf von Immofinanz- und Immoeast-Aktien. Durch die "Kampagne" habe AWD rund 200 Mitarbeiter verloren. Grundsätzliche Beratungsfehler sieht der Finanzdienstleister weiterhin nicht und pocht nach wie vor auf die Prüfung jedes einzelnen Falls.

(APA)

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