Schweizer Bankgeheimnis ist bis zu neun Milliarden Euro wert

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Wenn die Schweiz ihr Bankgeheinmis aufgibt, könnten ihr neun Milliarden Euro entgehen - die Wertschöpfung durch ausländische Kapitalanlagen. Die OECD schlägt erste Maßnahmen gegen Steueroasen vor.

Die Aufhebung des Bankgeheimnisses könnte die Schweizer Banken 14,5 Mrd. Franken (9,40 Mrd. Euro) kosten. Diese Zahl nannte der Bundesrat bei der schriftlichen Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Lukas Reimann (SVP/SG).

Dabei handelt es sich um eine grobe Schätzung. Der Bundesrat geht dabei vom schlimmsten Fall aus, dass alle ausländischen Kunden ihre Bankbeziehungen mit inländischen Bankstellen auflösen würden. Mit ausländischen Kunden generieren die Schweizer Banken etwa einen Drittel der Wertschöpfung - rund 14,5 Mrd. Franken.

Die schwarze Liste der OECD existiert

Entgegen früheren OECD-Angaben existiert demnach tatsächlich ein Entwurf für eine Schwarze Liste; das vorliegende Papier ist mit 5. März 2009 datiert. Darin ist die Schweiz neben 45 anderen Steueroasen wie Guernsey, Andorra, Liberia oder Cayman Islands aufgeführt. Die Schweiz gehört dabei zu 29 Ländern, die bisher kein Abkommen unterzeichnet haben, das den international vereinbarten Steuer-Standards entspricht. Auch Österreich, Luxemburg und Singapur gehören zu dieser Kategorie.

OECD präsentiert erste Vorschläge

Im Streit mit den Steueroasen hat die OECD nicht nur den Entwurf einer "Schwarzen Liste" vorgelegt, sondern gleichzeitig Maßnahmen gegen diese Länder vorgeschlagen. Dazu gehören hohe Steuern auf Überweisungen in diese Länder und verschärfte Datenkontrollen. Kopien der Dokumente liegen dem Schweizer Tagesanzeiger.ch vor. Das Online-Newsportal gewährte der Nachrichtenagentur sda am Montag Einblick in einen Teil der Dokumente.

In einem ergänzenden "Werkzeugkasten defensiver Maßnahmen" werden mehrere Vorgehensweisen aufgelistet, die den Steuerhinterziehern und -betrügern im Falle ihrer Anwendung etwa durch die USA oder die EU-Staaten unangenehm werden könnten.

Die konkreten Vorschläge:

  • Steuerzahler oder Unternehmen, die Überweisungen in Staaten der erwähnten Liste tätigen, können gesetzlich zur Offenlegung dieser Geldströme verpflichtet werden.
  • Versicherungsleistungen, Dividenden, Zinsen oder Beraterhonorare, welche an Bewohner von Steueroasen geleistet werden, sollen hoch besteuert werden.
  • Zahlungen an Empfänger in "schwarzen" Ländern dürften nicht mehr von der Steuererklärung abgezogen werden. Steuerabzüge wären allenfalls möglich, wenn den Steuerbehörden bestimmte Informationen geliefert würden.

Weiters schlägt die OECD bei der Abfassung neuer Steuerabkommen die Aufnahme der OECD- und UNO-Standards vor. Bestehende Verträge seien durch entsprechende Zusätze zu aktualisieren.

(Ag./Red.)

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