Anonymität für Österreicher in der Schweiz endet

Symbolbild: Bankschließfach
Symbolbild: Bankschließfach (c) Michaela Bruckberger (Presse)
  • Drucken

Ein seit 2013 geltendes Abkommen soll aufgehoben werden: Schweizer Finanzinstitute müssen die Vermögen ihrer österreichischen Anleger an die Finanz melden.

Ab 1. Jänner 2017 ist Vermögen der Österreicher in der Schweiz nicht mehr anonym. Seit 2013 konnten sie dank eines bilateralen Abkommens wählen, ob sie in der Schweiz eine Art Kapitalertragsteuer (KESt) zahlen oder ihr Vermögen daheim der Finanz gemeldet wird. Dieses Abkommen soll mit 1. Jänner aufgehoben werden, sagte Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte Österreich.

Für Einkommen des Jahres 2017 gilt der automatische Informationsaustausch, der erstmals 2018 erfolgt. Schweizer Finanzinstitute müssen also die Vermögen bzw. Kapitaleinkünfte ihrer österreichischen Anleger an die österreichische Finanz melden. Noch vor Jahren galt es als undenkbar, dass Schweizer Banken jemals Kundeninformationen an ausländische Finanzbehörden weitergeben würden. Auch Österreich wehrte sich noch dagegen. Darum wurde 2012 ein unbefristetes "Abgeltungssteuerabkommen" geschlossen, das Informationsweitergabe nur nach Freiwilligkeit der Betroffenen, ansonsten aber eine der österreichischen KESt entsprechende Quellensteuer vorsah.

Damals konnten sich die Österreicher alternativ zur Meldung beim heimischen Finanzamt mit einer Einmalzahlung steuerlich "weiß waschen", also ihr Geld legalisieren. Dazu mussten sie ihr Schweizer Bankvermögen der Jahre vor 2013 als Basis nehmen. Wer damals alle Einkünfte in Österreich melden hat lassen, wird auch jetzt keine Probleme bekommen, sagt Wilplinger. Sollten aber jetzt erstmals Einkünfte bekannt werden, dann könnte die österreichische Finanz - rückwirkend für bis zu zehn Jahre - nachschauen, ob damals auch wirklich alle Einkünfte versteuert wurden. Wer also vor Inkrafttreten des Abkommens Geld abgehoben hat, könnte nun mit unangenehmen Folgen konfrontiert sein.

Recht auf "Gruppenanfragen"

Österreich hat sich auch das Recht auf "Gruppenanfragen" ausbedungen. Im Klartext heißt das, die Finanz muss nicht jeden einzelnen und konkreten Fall in der Schweiz nachfragen, sondern kann die Information über alle Österreicher, die in der Schweiz noch im Jahr 2016 ihre Bankbeziehung beenden und ihr Vermögen nach Österreich übertragen, pauschal einfordern, sagt Wilplinger.

Parallel zur Aufhebung des Abgeltungssteuerabkommens mit der Schweiz wird das entsprechende Abkommen mit Liechtenstein angepasst. Für Privatanleger ist die Situation gleich wie in der Schweiz, sie konnten bisher zwischen Meldung und Quellensteuer wählen, künftig werden alle ihre Einkünfte nach Österreich gemeldet. Bei Stiftungen bleiben aber Varianten: Ist das Vermögen einer Stiftung einem Österreicher wie Eigentum zuzurechnen (transparente Stiftung), dann kann er zwischen Meldung der Einkünfte nach Österreich oder Quellensteuer-Einhebung wählen. Ist das Vermögen dagegen der Stiftung zuzurechnen (intransparente Stiftung), dann werden Widmungen an die Stiftung aus Österreich mit 5 bis 10 Prozent und Ausschüttungen nach Österreich mit 27,5 Prozent besteuert.

Die Aufhebung bzw. Abänderung der alten Abgeltungsabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein muss noch von Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden. Die Unterlagen sind auf der Parlamentshomepage abrufbar. Nennenswerte Auswirkungen auf das Budget werden offenbar nicht erwartet, geht aus den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf hervor.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.