Selbstständige dürfen Gewinnfreibetrag wieder in Fonds investieren

Die Presse (Clemens Fabry)
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Die befristet eingeführte Beschränkung auf Wohnbauanleihen entfällt 2017, so das Finanzministerium.

Selbstständige dürfen ihren Gewinnfreibetrag 2017 wieder breiter investieren. Die 2014 befristet eingeführte Beschränkung auf Wohnbauanleihen entfällt 2017. Das Finanzministerium bestätigte am Montag gegenüber der APA einen Berichts des Magazins "Gewinn".

Konkret kommen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 enden, wieder alle im Einkommenssteuergesetz Paragraf 14 Absatz 7 Ziffer 4 vorgesehenen Wertpapiere in Betracht. Das sind in erster Linie Anleihen von Staaten, Banken und Unternehmen, aber auch bestimmte Investmentfonds.

Der Gewinnfreibetrag ist das Äquivalent der Selbstständigen für das steuerbegünstigte 13. und 14. Gehalt der Arbeitnehmer und sorgt dafür, dass bis zu 13 Prozent des Jahresgewinnes steuerfrei bleiben. Bis 30.000 Euro Jahresgewinn kommt er automatisch zur Anwendung. Besser verdienende Selbstständige können darüber hinaus den "investitionsbedingten Gewinnfreibetrag" geltend machen, wenn sie im Gegenzug entweder Geld investieren oder Wertpapiere kaufen.

2014 hatte die Regierung im Zuge eines Steuerpakets mit dem Abgabenänderungsgesetz dieses steuerbegünstigte Wertpapiersparen für gut verdienende Selbstständige auf drei Jahre befristet eingeschränkt. Betroffen davon waren rund 20.000 Selbstständige.

(APA)

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