FMA verschärft Pflichten bei Fremdwährungskrediten

(c) Clemens Fabry
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Die Banken müssen die Kunden noch detaillierter informieren. Das reicht von der Darstellung realistischen Szenarien von Deckungslücken bis hin zum persönlichen Gespräch.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) will weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Fremdwährungskrediten (FX-Kredite) setzen. Das gaben Montagabend deren Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller bei einem Gespräch mit Medienvertretern bekannt. Konkret müssen die Banken die Kunden künftig viel genauer und öfter über ihren Fremdwährungskredit informieren.

Der Grund: in den nächsten zehn bis 15 Jahren werden besonders viele dieser Kredite fällig und bei vielen von ihnen gibt es hohe Deckungslücken. Keine neue Erkenntnis. Schon 2015 hätten die Kunden deshalb ihre Ansparleistungen in Tilgungsträger erhöht, sagt Ettl. „Viele haben von riskanten zu weniger riskanten Tilgungsträger gewechselt oder sind auf eine laufende Tilgung umgestiegen“, so Ettl weiter. Und auch die Banken haben reagiert: Sie haben von den Fremdwährungskreditnehmern im vergangenen Jahr eine Milliarde Euro mehr an Sicherheiten für ihre ausstehenden Darlehen verlangt. Dabei geht es um 90.000 private Haushalte, die solche Fremdwährungskredite aufgenommen haben.

Pflichten werden "beträchtlich erweitert"

Doch die bisher getroffenen Maßnahmen reichen der FMA noch nicht aus. Deshalb will die Aufsichtsbehörde die Informationspflichten der Banken massiv verschärfen und sie schon im nächsten Jahr zu folgendem verpflichten:

  • Ab einer Restlaufzeit von sieben Jahren hat der Kunde von seiner Bank jährlich ein Informationsschreiben zu erhalten. Darin muss zwingend der jeweilige Stand des aushaftenden Kreditvolumens, die aktuelle Höhe des etwaigen Tilgungsträgers und der Wert seiner Sicherheiten angeführt sein.
  • Anhand von mindestens zwei unter realistischen Annahmen erstellten Szenarien muss die Bank die prognostizierte Deckungslücke und den Wert der Sicherheit am Laufzeitende darstellen, und zwar auch grafisch.
  • Ferner muss der Verbraucher über entsprechende und angemessene Maßnahmen zur Risikoreduktion informiert werden und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
  • Dieses Gespräch hat nach einem standardisierten Prozess zu erfolgen und muss von erfahrenen, fachkundigen Mitarbeitern geführt werden.

Keine neuen FX-Kredite seit 2008

Das Thema Fremdwährungskredite sei ein „evergreen“ der FMA, erinnerte Ettl. Von Anfang an habe sie auf dieses "toxisches Produkt", das vor allem mit hochriskanten Tilgungsträgern enorme Risken mit sich brächte, hingewiesen. Die Risiken von Fremdwährungskrediten für den Kunden liegen auf der Hand: Diese Kredite sind meist variabel verzinst. Der Kreditnehmer trägt damit das Zinsänderungs-, doch zusätzlich auch das Wechsel- und Tilgungsträgerrisiko.

Bereits im Herbst 2008, am Höhepunkt der Finanzkrise, hat die Aufsichtsbehörde deshalb ein Neuvergabeverbot von Fremdwährungskrediten an private Haushalte verhängt. Auch die Verlängerung oder der Währungswechsel eines bestehenden Kredits ist seit 2008 nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich. Mit diesen Maßnahmen sei es gelungen, das FX-Kreditvolumen von 36,1 Milliarden Euro auf 21,6 Milliarden Euro (per September 2016) zu senken. „Wechselkursbereinigt bedeutet das ein Minus von 59 Prozent. Und dahinter stehen Schicksale, sagt Ettl: 150.000 Haushalte können ruhiger schlafen, weil sie kein Fremdwährungsrisiko mehr haben.“ Anders als in Osteuropa, wo die Kunden Frankenkredite auch für Autos und Waschmaschinen aufnahmen, haben die Österreicher vor allem ihren privaten Hausbau und Wohnungseigentum damit finanziert.

(red.)

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