Wertpapiere: EU will Anleger noch besser schützen

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Der Verkauf hochspekulativer Finanzprodukte soll eingeschränkt werden.

Wien. Die auch für den Anlegerschutz zuständige europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, ESMA, überlegt ein Verbot von hochspekulativen Finanzprodukten. Betroffen könnten sogenannte Differenzkontrakte (CFD), binäre Optionen und Rolling-Spot-Forex-Geschäfte sein. Ein Verbot wäre erst ab 2018 möglich, wenn die neuen EU-Anlegerschutzregelungen (MiFID II) in Kraft treten. Ab dann wird auch die österreichische FMA über entsprechende gesetzliche Instrumente verfügen.

CFDs, binäre Optionen und Rolling-Spot-Forex-Kontrakte werden häufig grenzüberschreitend unter Einsatz aggressiver Marketingmethoden über Onlineplattformen angeboten und sind für Kleinanleger äußerst riskant. Sie sind nicht standardisiert, und die Produkteigenschaften können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Studien hätten gezeigt, dass Retailkunden, die mit solchen Produkten spekulieren, im Regelfall das eingesetzte Geld verlieren, teilte dazu die FMA am Dienstag mit. In mehreren EU-Mitgliedstaaten sei es deshalb schon zu Beschwerden von privaten Anlegern gekommen, die mit solchen Produkten signifikante Verluste erlitten hatten. Die FMA hat wiederholt gewarnt.

Aus Sicht der ESMA sind die bisherigen Maßnahmen wie die Schaffung einer Taskforce, die Veröffentlichung von Fragen und Antworten und Investorenwarnungen möglicherweise nicht ausreichend, um ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufsichtsbehörden sicherzustellen und den Schutz der Anleger zu gewährleisten.

Bezüglich CFDs, binären Optionen und Rolling-Spot-Forex-Kontrakten diskutieren die Aufseher auch die Begrenzung von Hebeleffekten durch eigene Leverage Limits, die zwingende Beschränkung von möglichen Kundenverlusten sowie Restriktionen bei Vermarktung und Vertrieb. Einige dieser Maßnahmen sind bereits im Rahmen nationaler Produktinterventionen, etwa in Deutschland und in Belgien, angewendet worden.
Eine EU-weite Produktintervention der ESMA setzt grundsätzlich eine erhebliche Gefährdung des Anlegerschutzes voraus. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.07.2017)

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