Die Finanzmarktaufsicht hat die neuen Mindeststandards für Kredite veröffentlicht. Demnach dürfen Fremdwährungs-Kredite nicht mehr in Kombination mit einem Tilgungsträger angeboten werden.
Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat eine Erweiterung ihrer Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten (FWK) und zu Krediten mit Tilgungsträgern (TTK) veröffentlicht. Ziel ist, die Neuvergabe von Fremdwährungskrediten an private Haushalte strengsten Kriterien zu entwerfen. Daher beziehen sich die Mindeststandards auch nur auf das Privatkundengeschäft.
Die wichtigsten Neuerungen sind:
Kombination verboten
Fremdwährungskredite dürfen nicht mehr endfällig in Kombination mit einem Tilgungsträger vergeben werden. Zwar dürfen in einigen Fällen noch FWK und TTK angeboten werden, jedoch nur getrennt.
FW-Kredite in Ausnahmefällen
Auch endfällige Euro-Kredite an Verbraucher sollen grundsätzlich nur mehr in begründeten Fällen vergeben werden. Diese Fälle sind
- Personen mit ausreichendem Einkommen in der fremden Währung. Das sind zum Beispiel Vorarlberger, die in der Schweiz arbeiten und daher ihr Gehalt in Franken bekommen. Oder wenn sie andere Einkommen, wie etwa Anleihen in Franken haben. Diese dürfen auch weiterhin Kredite in Franken aufnehmen.
- Vermögende Privatkunden bester Bonität.
Hintergrund für die Ausnahmen dürfte demnach sein, dass das Wechselkursrisiko für Privatleute fällt.
Endfällige Kredite mit Katalog
Die Tilgungsträger, die für endfällige Kredite verwendet werden, müssen in einem Katalog festgelegt werden. Außerdem sollen sie nur in einigen "begründeten Fällen" vergeben werden, in denen die Kredittilgung abgesichert ist. Das wären zum Beispiel Lombard-, Lebenswert- oder Lebenszeitkredite und oder zur Vorfinanzierung von Verlassenschaften und Ähnlichem.
Das Modell funktioniert im Prinzip so: Anstatt jedes Monat den Kredit zu tilgen, spart man in einen Fonds oder eine Lebensversicherung (Tilgungsträger). Am Ende der Kreditlaufzeit sollte dann die angesparte Summe so groß sein, dass man damit den Kredit zurückzahlen kann.
Volumen fraglicher Kredite reduzieren
Jede Bank hat ein schriftlich festgelegtes Konzept zur nachhaltigen Verminderung des aushaftenden Volumens an FW- und TT-Krediten zu entwickeln. Die Bank hat sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der Refinanzierung zu geben. Die Risikoentwicklung der Kredite ist laufend genau zu überwachen und die Kunden sind zu informieren, wie sie ihr Risiko begrenzen können. Die Banken haben auch entsprechende Alternativangebote zu den laufenden FW- und TT-Krediten zu legen. Eine Änderung des Kreditvertrages kann aber nur im Einvernehmen mit dem Kunden erfolgen
Interne und externe Überprüfung
Die Bank hat sich überdies bei Neuvergaben eine Leitlinie zur Sicherstellung der Refinanzierung zu geben. Die Einhaltung der FWK-Strategie der Bank ist laufend von deren Interner Revision zu prüfen. Außerdem wird die Oesterreichische Nationalbank die Einhaltung der genannten Mindeststandards vor Ort bei den Banken überprüfen.
Rechtlich nicht ganz bindend
Die FMA-Mindeststandards stellen keine Verordnung im rechtstechnischen Sinn dar sondern sind Empfehlungen der Aufsicht, wie Risiko ordnungsgemäß zu begrenzen ist. Denn die FMA erwartet, dass sich die Banken an die Mindeststandards halten. Sie verweist auf das Bankwesengesetz, wonach sie umfassende Auskunftsrechte gegenüber Kreditinstituten hat.
Die präzisen Mindeststandards finden Sie hier.
(Red. )