Audi zahlt 800 Millionen Euro Bußgeld für Abgas-Manipulationen

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Die VW-Tochter Audi akzeptiert einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft München in Höhe von 800 Millionen Euro.

Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht rund um die Dieselaffäre zahlt Audi eine Geldbuße von 800 Millionen Euro. Die Münchner Staatsanwaltschaft verhängte am Dienstag einen entsprechenden Bescheid, gegen den Audi kein Rechtsmittel einlegt, wie die Behörde und der Ingolstädter Autobauer mitteilten. Die Audi AG verwies darauf, dass sie sich so "zu ihrer Verantwortung für die vorgefallenen Aufsichtspflichtverletzungen" bekenne. Damit ist das Ordungswidrigkeitenverfahren gegen die VW-Tochter abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid habe "keine Auswirkungen auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre", hieß es in der Mitteilung der Behörde weiter.

Audi kündigte an, wegen des Bußgeldes "wesentliche finanzielle Spitzenkennzahlen" aus der Jahresprognose "deutlich" zu unterschreiten. Die Buße dezimiert auch "unmittelbar" das Konzernergebnis von Volkswagen, wie die Audi-Mutter in Wolfsburg mitteilte. Auch die mit 30,8 Prozent an VW beteiligte Porsche SE wird dadurch in Mitleidenschaft gezogen. Sie rechnet für 2018 aber immer noch mit einem Nettogewinn von 2,5 bis 3,5 Milliarden Euro.

Bei den Ermittlungen ging es um V6- und V8-Dieselmotoren von Audi aus den Jahren seit 2004. Zudem warf die Staatsanwaltschaft Audi vor, "nicht erkannt zu haben", dass in zwei von Volkswagen entwickelten Dieselmotoren-Typen Software verbaut war, die den Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand drosselte.

Audi-Geldstrafe für Diesel-Betroffene verwenden

Laut Staatsanwaltschaft setzt sich der Bußgeldbescheid zusammen aus dem gesetzlichen Höchstmaß von fünf Millionen Euro für fahrlässige Ordnungswidrigkeiten und 795 Millionen Euro zur Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile, die Audi aus dem pflichtwidrigen Verhalten gezogen hat. "Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge, ersparte Aufwendungen für die Herstellung zulassungskonformer Fahrzeuge sowie Wettbewerbsvorteile berücksichtigt", erläuterte die Behörde. Dem seien die bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenüber gestellt worden; zudem seien die in den USA wegen der Dieselaffäre geleisteten "erheblichen Straf- und Vergleichszahlungen" berücksichtigt worden. Zivilrechtliche Ansprüche wegen der Abgasaffäre blieben von dem Bußgeldbescheid unberührt.

Die Millionenstrafe sollte aus Sicht der Verbraucherzentralen betroffenen Autobesitzern zugute kommen. Der Betrag sollte nicht wieder in einem Landeshaushalt landen, sondern für Hardware-Nachrüstungen verwendet werden, forderte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, am Dienstag. Der FDP-Verkehrsexperte im Bundestag, Oliver Luksic, sagte der dpa: "Es kann nicht sein, dass der Staat in der Aufsicht versagt und dann noch Bußgelder kassiert, die betroffenen Dieselfahrer aber im Regen stehen." Das Geld könnte in Nachrüstungen betroffener Autos fließen.

Ermittlungsverfahren gegen Audi läuft weiter

Trotz des verhängten Bußgelds läuft das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München gegen den Autohersteller weiter. Nach wie vor werde gegen 20 Beschuldigte ermittelt, sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag. Mit der Geldstrafe sei lediglich ein anhängiges Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen worden.

Bei den Ermittlungen gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler und weitere Beschuldigte geht es um den Verdacht des illegalen Verkaufs von Fahrzeugen mit gefälschten Abgaswerten. Stadler sitzt in Untersuchungshaft. Eine Haftbeschwerde sei am Oberlandesgericht München anhängig, sagte der Sprecher. Die Staatsanwaltschaft habe eine Stellungnahme hierzu eingereicht.

Erst im Sommer hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen Volkswagen verhängt, das der Konzern ebenfalls annahm. In den USA hatte Volkswagen wegen der Dieselaffäre schon Milliarden an Strafen zahlen müssen. Und es gab Entschädigungen für betroffene Autobesitzer.

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