BRÜSSEL. Europas Finanzminister scheitern weiterhin mit ihrem Versuch, die neu zu schaffenden EU-Finanzaufsichtsbehörden schon vorab zu schwächen. Am Mittwoch blieb die letzte Verhandlungsrunde des Rates mit dem Europaparlament vor der Sommerpause ohne Erfolg.
Zwar betonten alle Beteiligten, die Aufsicht könne wie geplant Anfang 2011 ihre Arbeit aufnehmen. Starke Zweifel sind allerdings angebracht. Denn in vier Streitfragen sind Parlamentarier und Minister weit voneinander entfernt:
•Das Parlament fordert, dass die drei Behörden in Frankfurt angesiedelt werden. Die räumliche Nähe zur Europäischen Zentralbank (EZB) solle schnelle Entscheidungen ermöglichen. Die Regierungen, vertreten durch Belgiens Finanzminister Didier Reynders, beharren dagegen nach wie vor darauf, dass wie ursprünglich geplant die Bankenaufsicht nach London, die Wertpapieraufsicht nach Frankfurt und jene für Versicherungsunternehmen nach Paris kommt. Dahinter steckt vor allem der Bestemm Großbritanniens, die Bankenbehörde in der Londoner City zu haben. Finanzminister George Osborne hatte sich noch am Dienstag darüber gefreut, dass „Versuche, die Bankenaufsicht nach Frankfurt zu verlagern, verhindert worden sind“.
Rat will Veto für heikle Fälle
•Das Parlament fordert zweitens, dass EZB-Präsident Jean-Claude Trichet dem neu zu schaffenden Europäischen Ausschuss für Systemrisiken vorsteht. Dieser soll das Entstehen zu hoher Risken in Europas Wirtschaft überwachen und gegebenenfalls Alarm schlagen. Die Minister wollen jedoch, dass der Vorsitzende vom erweiterten Rat bestimmt wird. Er besteht aus dem EZB-Präsidenten, seinem Stellvertreter und den 27 Notenbankpräsidenten.
•Die Parlamentarier wollen drittens ein Durchgriffsrecht für die drei EU-Aufsichten, wenn es um angeschlagene Finanzfirmen geht, die länderübergreifend tätig sind. Sie sollen also direkte Anweisungen an die Institute machen dürfen, wenn die nationalen Behörden säumig oder uneins sind. Die Finanzminister wollen dagegen selbst entscheiden, ob ein Notfall vorliegt, der solche tiefgreifenden Eingriffe rechtfertigt. Das wäre im Endeffekt ein nationales Veto bei politisch heiklen Fällen.
•Viertens soll sich nach den Wünschen der Parlamentarier ein Staat, der für eine Bank zuständig ist, nur ausnahmsweise mit dem Hinweis auf seine alleinige budgetäre Kompetenz gegen Anordnungen der EU-Aufseher wehren dürfen. Sprich: Wenn nach Ansicht der EU-Bankaufsicht eine Bank dringen neues Kapital braucht und nur der Staat dieses bereitstellen kann, soll er sich nicht mit dem Hinweis drücken dürfen, dass diese Bankenhilfe sein Defizit erhöht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2010)
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