Neue Kursgewinnsteuer trifft Franken-Kreditnehmern

neue Kursgewinnsteuer macht FrankenKreditnehmern
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Die Steuer knabbert die Erträge der Fondssparpläne, mit denen die Franken-Kredite getilgt werden, stark an. Die 25-prozentige Steuer wird nämlich nicht nur von Aktiengewinnen abgezogen, sondern eben auch von Fondsgewinnen.

[wien]Die Franken-Kreditnehmer haben es wegen der Finanzkrise ohnehin schon schwer mit der Tilgung ihrer Darlehen. Der Staat erschwert ihnen die Sache nun zusätzlich mit der neuen Kursgewinnsteuer.

Die 25-prozentige Steuer wird nicht nur von Aktiengewinnen abgezogen, sondern auch von Fondsgewinnen. Viele Franken-Kreditnehmer tilgen ihren Kredit mit einem Fondssparplan (Tilgungsträger). Sie zahlen monatliche Beiträge in diesen Tilgungsträger ein und hoffen, dass sich dessen Wert derart steigt, damit man damit am Laufzeitende das Darlehen tilgen kann. Die neue Steuer wird nun die Erträge der Fonds erheblich anknabbern.

Tilgungsträger unter Plansoll

Grundsätzlich werden Fonds, die vor dem Jänner 2011 abgeschlossen wurden, nicht mit der neuen Steuer belastet. Anders ist die Situation freilich für Fondssparpläne, in denen Anleger monatlich oder jährlich einzahlen. Für die Kursgewinne, die auf Basis der Einzahlungen ab 1. Jänner 2011 erzielt werden, wird die 25-prozentige Belastung schlagend.

„Für die Inhaber von Fremdwährungskrediten ist das natürlich höchst unangenehm. Durch die Finanzkrise liegen ohnehin schon viele Fonds unter dem Plansoll. Daher mussten die Kreditnehmer ihre monatlichen Beiträge bereits im Vorjahr erhöhen, um wieder auf Plan zu kommen. Nun macht ihnen auch noch der Staat das Leben schwer“, moniert Peter Wageneder, Chef von AAA Private Investments, die mehr als 400 Franken-Kreditnehmer betreut.

Steuer frisst viel vom Ertrag auf

Für die Kreditnehmer ist die neue Steuer ein Dilemma, wie folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht: Angenommen wird (siehe Beispiel zwei in der Grafik oben), dass der Tilgungsträger des Kreditnehmers ab 1. Jänner 2011 (ab dann tritt die Kursgewinnsteuer in Kraft) noch 20 Jahre läuft und einen Betrag von knapp 88.400 Euro erzielen muss, um den Kredit bei Fälligkeit tilgen zu können.

Wenn der Kreditnehmer derzeit monatlich 200 Euro einzahlt und die jährliche Rendite bei sechs Prozent liegt, würde er nach 20 Jahren auf den gewünschten Betrag von 88.400 Euro kommen. Wäre da nicht die neue Steuer. Die frisst in diesem Fall mehr als 10.000 Euro auf. Der Kredit könnte nicht wie geplant getilgt werden.

Was bleibt dem Kreditnehmer nun übrig? Eine höhere Performance des Fonds kann er nicht beeinflussen. Die Laufzeit des Kredits kann er auch nicht ändern. Somit müsste er seine monatlichen Beiträge erhöhen – sofern er sich diese noch leisten kann. „Viele mussten aber schon nach der Finanzkrise die Beiträge erhöhen“, erinnert Wageneder.

„Schon jetzt vorsorgen“

Es gibt einige Möglichkeiten, um höhere Monatsbeiträge in den Tilgunsträger zu vermeiden. Wageneder: „Man muss auf jeden Fall schon in diesem Jahr vorsorgen. Alle geplanten Investitionspläne müssen ins heurige Jahr vorgezogen werden, etwa die Beträge in andere Fonds umschichten.“

Die Umschichtung in andere Fonds wird nämlich entscheidend sein. Denn wie es aussieht, können auch Transaktionen innerhalb des Fonds besteuert werden (die Meinungen von Experten gehen noch auseinander, wie dies tatsächlich umgesetzt wird). „In diesem Fall ist es wichtig, einen Fonds mit einer Strategie zu finden, die ab 1. Jänner nicht mehr geändert werden muss. Also bei dem keine Transaktionen mehr durchgeführt werden müssen“, sagt Wageneder. „Ich werde meine Fonds so konzipieren, dass es keine Transaktionen mehr gibt. Außer Gewinnrealisierungen, die Verlusten gegenverrechnet werden.“

Versicherung als Alternative

Den Inhabern von Franken-Krediten bleibt auch die Möglichkeit, vom Fonds-Tilgungsträger in eine fondsgebundene Lebensversicherung zu flüchten. Ein Beispiel: In dem Tilgungsträger liegen bereits 100.000 Euro. Die können als Einmalerlag in die fondsgebundene Lebensversicherung verschoben werden. Danach zahlt man die monatlichen Beiträge normal in die Lebensversicherung ein.

Vorteil: Es fällt eine vierprozentige Versicherungssteuer an, aber keine weiteren Einkommen- oder Kapitalertragsteuern. Es gibt freilich auch Nachteile: Die Bank muss dem Wechsel zustimmen. Außerdem ist das Fondsspektrum, also die Anlagemöglichkeiten für die Versicherungen, im Vergleich zu Fonds eingeschränkt.

Jene Kreditnehmer, deren Darlehen nur noch eine geringe Restlaufzeit (etwa von nur mehr zehn Jahren) haben, sollten bei einer fondsgebundene Versicherung sehr gut aufpassen. Die Einstiegskosten (etwa Versicherungssteuer) sind relativ hoch. Die Renditen in den ersten Jahren sind daher sehr bescheiden. Erst mit dem Zinseszinseffekt schießen die Renditen in späteren Jahren in die Höhe.

Der Einmalerlag sollte übrigens noch vor dem 30. Juni 2011 in die fondsgebundene Versicherung eingebracht werden. In diesem Fall kann man das Geld nach zehn Jahren herausnehmen. Wenn es nach dem 30. Juni eingebracht wird, beträgt die Behaltedauer dagegen 15 Jahre.

Auf einen Blick

Die Franken-Kreditnehmer werden es schwerer mit der Tilgung haben. Viele zahlen in Fondssparpläne ein, deren Wert bis zum Laufzeitende des Kredits so weit steigen muss, dass das Darlehen getilgt werden kann. Durch die Finanzkrise sind ohnehin die Kurse vieler Fonds eingebrochen. Jetzt wird auch noch die neue Kursgewinnsteuer deren Erträge stark anknabbern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2010)

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