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Skifahrer sind häufig falsch versichert

03.02.2012 | 18:22 |   (Die Presse)

Haftpflichtversicherungen zahlen in der Regel nur für Schäden, die man selbst verursacht. Hubschraubereinsätze sind in den meisten Fällen mangels Versicherung privat zu bezahlen.

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Wien/B.l. In Ostösterreich starten dieses Wochenende die Semesterferien. Viele Skiurlauber denken, dass sie ohnehin über ihre Haushaltsversicherung haftpflichtversichert sind. Das stimmt in vielen Fällen auch. Zwei Ausnahmen sollte man jedoch bedenken, warnt Josef Graf, Gründervorstand der EFM Versicherungsmakler: Kinder über 18 Jahre, für die man keine Familienbeihilfe bezieht (etwa, weil sie schon über eigenes Einkommen verfügen), sind normalerweise nicht haftpflichtversichert, auch wenn sie im selben Haushalt wohnen. Es sei denn, man hat ausdrücklich vertraglich vereinbart, dass sie versichert sind.

Der finanzielle Schaden, der bei einem Skiunfall entsteht, kann enorm sein: Wird etwa ein 25-Jähriger mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2000 Euro querschnittgelähmt, beträgt der Gesamtaufwand– inklusive Verdienstentgang bis zum 60. Geburtstag, Schmerzengeld, Heilbehelfe, Wohnungsumbau etc.– etwa zwei Millionen Euro, rechnet EFM-Experte Ronald Fürst vor. Das kann teuer werden.

 

Unfallgegner zahlt nicht immer

Die Sozialversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten, etwa für die Spitalsbehandlung. Für Heilbehelfe und Rehabilitation werde meist schon ein Selbstbehalt fällig. Ein zweites Problem sei, dass die Haftpflichtversicherung normalerweise nur den Schaden abdeckt, den man selbst verursacht. Ist ein anderer Skifahrer am Unfall schuld und erleidet man selbst den Schaden, sollte man das Geld von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder von ihm selbst bekommen– sofern er eine Versicherung abgeschlossen hat oder ausreichend vermögend ist. Ist beides nicht der Fall, geht man häufig leer aus. Abhilfe kann hier eine Exzedenten-Haftpflichtversicherung (also die Aufstockung der Versicherung) bieten, die auch das Ausfallsrisiko abdeckt. Das kostet etwa 40 Euro für die ganze Familie.

Auch Hubschraubereinsätze sind häufig privat zu bezahlen. Die private Unfallversicherung (so man eine abgeschlossen hat) springt nur ein, wenn sie diesen Baustein enthält. Die Sozialversicherung zahlt nur, wenn es medizinisch notwendig ist. Das kann man aber im Vorhinein oft nicht wissen, auch hat der Verunfallte wenig Einfluss darauf, ob ein Hubschrauber gerufen wird oder nicht. Die Kosten können sich auf 2500 bis 8000 Euro belaufen.

 

Gegen Frostschäden vorbeugen

„Die Hauptursachen für Skiunfälle sind Müdigkeit und die Folgen von Après-Ski“, sagt Graf. Nicht selten spiele Alkohol eine Rolle. Bei grober Fahrlässigkeit (wenn etwa jemand mit mehr als 1,3 Promille Alkohol im Blut einen Unfall verursacht) zahlen die meisten Unfallversicherungen nichts mehr. Die Haftpflichtversicherung muss jedoch auch in solchen Fällen zahlen, nur bei Vorsatz nicht.

Wer auf Skiurlaub fährt und sein Gebäude länger als 72 Stunden verlässt, kann auch eine andere böse Überraschung im Zusammenhang mit Versicherungen erleben: Fast alle Haushaltsversicherungsverträge sehen vor, dass man in so einem Fall ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen hat.

„Das beinhaltet während Frostperioden das Entleeren und das Absperren der Wasserleitungen bzw. das Befüllen mit Frostschutzmittel“, sagt Graf. Kümmert man sich darum nicht, können sich die Versicherungen bei Wasserschäden schadlos halten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2012)

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