Die bilaterale Vereinbarung zwischen Österreich und der Schweiz wird geprüft. In Brüssel gehe man von keiner Verletzung von EU-Recht aus.
Die EU-Kommission zeigte sich zuversichtlich, dass es durch ein bilaterales Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz zu keiner Verletzung von EU-Recht komme. Aus dem Kabinett von EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta hieß es, die Vereinbarung werde geprüft, wie dies auch bei den kurz zuvor abgeschlossenen Abkommen der Schweiz mit Deutschland und Großbritannien erfolgt sei.
Sowohl gegen Berlin als auch gegen London werde es keine Vertragsverletzungsverfahren geben. Grundsätzlich hätten die EU-Staaten das Recht, bilaterale Steuerabkommen zu unterzeichnen, so lange sie nicht EU-Recht verletzen. Deswegen habe auch Semeta zuletzt an den dänischen EU-Ratsvorsitz und die 27 Finanzminister der Union ein Schreiben mit den zu berücksichtigenden Parametern geschickt. "Wir können das nicht verhindern", hieß es in der Kommission, wobei gleichzeitig darauf verwiesen wurde, dass die Abkommen der Briten und Deutschen mit den Schweizern zuletzt auf Druck der Brüsseler Behörde noch nachgebessert worden seien. Deshalb sei man auch beim nun anstehenden Abkommen Wien-Bern zuversichtlich, dass den Bedenken der Kommission Rechnung getragen werde.
Zinserträge nicht Vertragsbestandteil
Semeta hatte in den letzten Wochen wiederholt betont, dass bilaterale Steuerabkommen mit bestehendem und künftigem EU-Recht im Einklang stehen müssten. Bereiche, die von EU-Regelungen abgedeckt seien, dürften nicht Teil von Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern sein. Zinserträge dürften demnach nicht Teil des Vertrages sein, weil sie durch die EU-Zinsbesteuerung und ein bilaterales Abkommen mit der Schweiz geregelt sind.
Dabei geht es konkret um die seit Jahren diskutierte Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie. Dieses Thema könnte beim regulären EU-Finanzministerrat im Mai wieder zur Sprache kommen. Anfang März hatte Semeta Österreich und Luxemburg gedrängt, ihre Blockade aufzugeben und auch nicht der Kommission das Verhandlungsmandat für Gespräche mit der Schweiz und anderen Drittländern zu verweigern.
(APA)