Zum Thema "Bilanzdelikte" präsentierte am zwölften Verhandlungstag der vom Gericht beauftragte Sachverständige Thomas Keppert eine Kurzfassung seines vom Gericht beauftragten Gutachtens zu den Jahresabschlüssen der Bawag für die Jahre 1998 bis 2002, sowie für die Jahre 2003 und 2004 sowohl von Bawag als auch der ÖGB-Tochter ÖVV (ÖGB Vermögensverwaltungs GmbH) und der gewerkschaftlichen Solidaritäts-Privatstiftung (ÖGSP). Von 1998 bis 2002 hätten die Bawag -Bilanzen und von 2001 bis 2004 auch die ÖVV/ÖGB/ÖGSP-Bilanzen nicht den Grundsätzen der ordentlichen Buchführung entsprochen.
Wert der Flöttl-Güter zu hoch angesetzt
Für den Bawag -Jahresabschluss 1998 kommt Keppert zu fehlenden Wertberichtigungen in Höhe von 558 Millionen Euro, die sich in der 1999er-Bilanz auf 1,2 Milliarden Euro verdoppelten. 1998 und 1999 sei der Wertansatz für die vom Angeklagten Wolfgang Flöttl an die Bawag übertragenen Gemälde und Liegenschaften mit den der Bawag beigemessenen Werten unvertretbar gewesen, so Keppert. Sie hätten maximal mit den Anschaffungskosten berücksichtigt werden dürfen, die weit niedrigere Werte ausgewiesen hätten. "Die von der Bawag angesetzten Sicherheitswerte sind zu keinem Zeitpunkt gegeben gewesen", so der Gutachter. Auch Werte für Bermuda-Liegenschaften und die verpfändeten Anteile der Flöttl-Firmen Ross Capital Markets und Ophelia hätte es unter anderem nicht geben dürfen. 1999, als die ersten Verwertungserlöse für Gemälde eintrafen, wären die dabei erzielten Erlöse nur unwesentlich von den Anschaffungskosten abgewichen. "Es war nicht vertretbar, die von der BAWAG angesetzten Werte anzuerkennen", so Keppert.
Wertberichtigungmanko von 594 Millionen Euro
Für 2000 hätte sich eine neue Situation ergeben. Im Jänner 2001 hätten die Prüfer festgestellt, dass eine Bilanzierung ohne Sicherheiten des Mehrheitseigentümers ÖGB nicht möglich sein werde. Das sei damals fast die einheitliche Sichtweise gewesen. Das sollte durch Ausfallsgarantien der ÖVV - rückgedeckt durch eine ÖGB-Patronanzerklärung - abgedeckt werden. 2001 und 2002 habe unstrittig das gesamte Vermögen für das Sicherheitsmanko gehaftet. Dass nicht alle Kredite von den Haftungen erfasst waren, sei wohl ein Flüchtigkeitsfehler gewesen. Rund 1,5 Milliarden Euro waren demnach abgedeckt, 175 Millionen Euro nicht. Trotz Anrechnung von stillen Reserven und behaupteter stiller Reserven fehlten 86 Millionen Euro. Die Werthaltigkeit der ÖGB-Garantien wurde dabei von Keppert nicht überprüft. Die fehlende Sicherung für die 175 Millionen Euro sei im Oktober 2001 auch von der Bawag -Bilanzrunde erkannt und 2001 abgeschrieben worden.
2001 sei wieder ein kleiner Fehler passiert. Nach Umschichtung seien rund 600 Millionen Euro nicht mehr durch die Ausfallsgarantie des ÖGB gedeckt gewesen. Das sei wohl übersehen worden. Damit habe der Jahresabschluss 2001 nicht mehr den Grundsätzen einer ordentlichen Buchführung entsprochen. Das Wertberichtigungmanko machte 594 Millionen Euro aus.
Für 2002 hatte Kepper zwei Varianten geprüft, je nachdem, ob die Kreditaufträge der ÖGSP vom 20. Dezember 2002 die Ausfallsgarantien der ÖVV ersetzt haben oder zu diesen hinzugetreten sind, was eine Frage der Beweiswürdigung durch das Gericht sei. Nach der ersten Variante (Kreditaufträge haben Garantien ersetzt) bleibt eine Unterdeckung von 665 Millionen Euro. Auch nach der zweiten Variante (Kreditaufträge werden zu Garantien hinzugerechnet) bleibt eine Unterdeckung von 134 Mio. Euro.
Auch 2202 fehlten 600 Millionen
Für 2002 hat Keppert auch erstmals den Wert der BAWAG-Aktien überprüfen müssen, da das Vermögen der ÖGSP im wesentlichen nur mehr aus 49 Prozent BAWAG-Aktien bestand und von einem 20 Jahre lang unkündbaren Fruchtgenussrecht für den ÖGB belastet war. Daraus ergab sich dann ein Nettodeckungswert von 610 Mio. Euro, die Deckungslücke machte allerdings 1,275 Milliarden Euro aus - damit fehlten wieder rund 600 Mio. Euro.
Ab 2003 kam Refco ins Spiel. Daran hatte sich die Bawag mit einem Genussrecht von 27,2 Prozent beteiligt, zusätzlich zu ihrer bereits bestehenden 10 Prozent-Beteiligung. Der sich daraus ergebende Sicherungswert sei nur anzusetzen gewesen, wenn niemand aus der Bawag von den malversiven Finanzierungspraktiken des US-Brokers gewusst hatte, so Keppert. Nach Stand des ersten BAWAG-Verfahrens habe es dafür keine Beweise gegeben. Unter Einbeziehung der Refco-Beteiligung hätte es schon für 2003 und 2004 eine richtige Bilanz gegeben.
Ausfallgarantien nicht dargestellt
Beim Garantiegeber ÖVV/ÖGB hätten die Bilanzen 2001 bis 2004 eindeutig nicht entsprochen. "Dort wurden die Ausfallsgarantien für die Bawag in keiner Weise dargestellt", so Keppert. Das gelte auch für die ÖGSP, unter der Annahme, dass durch die Kredite die Garantien nicht erloschen sind. "Das war gravierend unrichtig."
KPMG-Prüfer Florian Botschen meinte bei seiner Zeugen-Befragung heute, er habe im Jänner 2001 beim Angeklagten Bawag-Prüfer Robert Reiter erstmals eine "gewisse Enttäuschung" bemerkt, weil er von der BAWAG nicht umfassend über die Vermögenswerte der Flöttl-Bilder und Liegenschaften informiert worden sei. Reiter habe 1998 und 1999 noch geglaubt, dass die Vermögenswerte ausreichend seien, und sei über die neuerlichen Verluste 2000 sehr enttäuscht gewesen. Flöttl sei ein "heikler" Themenkomplex gewesen. Hier sei "Diskretion" gewünscht gewesen.
KPMG-Bawag-Prüfungsleiter Anton Kampelmühler, sagte, er habe kein Dokument gesehen, woraus die Werthaltigkeit der ÖGB-Garantien hervorgegangen wären. Das sei Aufgabe des zuständigen Partner (Anm.: Reiter) gewesen. Ob das Vermögen des ÖGB ausreiche, dazu habe er zum Unternehmenswert der Bawag "Plausibilitätsrechnungen" auf Basis der Jahresabschlüsse, künftigen Ertragswerte und sonstigem ÖGB-Vermögen angestellt.
(APA)

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