Wien/Es/Ag. Vier österreichische Kreditvermittler hat die Arbeiterkammer (AK) unter die Lupe genommen und ist dabei auf diverse Unzulässigkeiten gestoßen: Das Absenden des Online-Formulars für den Kreditauftrag wird bereits als vertraglich bindend angesehen. Ein Kreditvertrag darf aber nur zustande kommen, wenn beide Vertragspartner den Antrag unterschrieben haben.
Auch zu lange Befristungen sind gang und gäbe. Bei den Kreditvermittlern im Internet gilt ein Auftrag teilweise 48 Tage lang. Das Maklergesetz sieht jedoch eine Gültigkeitsdauer von maximal vier Wochen vor. Bei der Provision wird ebenfalls gemogelt: Die Vermittlungsprovision darf maximal fünf Prozent der Bruttokreditsumme betragen. Klauseln, wonach der Vermittler in Sonderfällen Extrakosten in Rechnung stellen darf, erklärte die AK für unzulässig.
Fehlender Gewerbeschein
Die AK hat die vier geprüften Kreditvermittler abgemahnt. Zwei davon, „Express Kredit“ und die „P.I.V. Finanzierungsberatung und Vermögensverwaltung GmbH“, haben bereits eingelenkt und die betroffenen Klauseln entsprechend angepasst. Den anderen, „Garantie Finanz“ und „Kreditforyou“, drohen Klagen. In einem Fall hat die AK bereits Klage wegen einer fehlenden Gewerbezulassung eingereicht. Im anderen Fall wird eine Verbandsklage geprüft. Auf Nachfrage wollte die AK nicht bekannt geben, welchem der Kreditvermittler welche Klage droht.
Kreditvermittler haben selbst keine Bankkonzession, sondern vermitteln dem Kreditnehmer eine Bank. Üblicherweise zahlt sich der Weg zum Kreditvermittler nicht aus, auch wenn sich alles im gesetzlichen Rahmen bewegt. Statt die Provision von fünf Prozent zu zahlen ist es sinnvoller, selbst bei den Banken nachzufragen und mehrere Angebote einzuholen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2012)

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