EU-Parlament: Schärfere Regeln für Rating-Agenturen

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EU-Parlament (c) EPA (CHRISTOPHE KARABA)
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Ratingagenturen sollen unaufgeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeiten veröffentlichen dürfen.

Das EU-Parlament hat am Mittwoch mit breiter Mehrheit schärfere Regeln für die zuletzt umstrittenen Rating-Agenturen beschlossen, die zu mehr Transparenz und Fairness führen sollen. 579 Mandatare votierten dafür, lediglich 58 waren dagegen. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier verwies darauf, dass die Rating-Agenturen zur Volatilität der Märkte und zur Spekulation beigetragen hätten. Deswegen sei es notwendig gewesen, entschlossen darauf zu reagieren.

Angesichts der Bewertung von Staatsschulden durch die Rating-Agenturen habe man die "bedauerliche Erfahrung machen müssen, dass die Märkte aufgrund teilweise zur Unzeit veröffentlichter Ratings fast instabil" geworden seien. Er hoffe, dass unter irischer EU-Ratspräsidentschaft die Regulierung weiter vorangetrieben werde.

Mit der vom Parlament verabschiedeten Neuregelung soll verhindert werden, dass sich Anleger "automatisch und übermäßig auf Ratings von Emittenten von Staatsanleihen und Aktien stützen". Ratingagenturen sollen unaufgeforderte Staatsschulden-Bewertungen nur zu bestimmten Zeiten ausgeben dürfen. Außerdem gibt es klare Haftungsregelungen. So können Anleger und Emittenten vor Gericht Verluste einklagen, wenn die Rating-Agenturen grob fahrlässig vorgegangen seien. Diese Haftung bei groben Fehlurteilen wurde zwar von den EU-Abgeordneten grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass die Einschätzung grober Fehlurteile manchmal schwierig sein dürfte.

Darüber hinaus soll es zu Vermeidung von Interessenskonflikten kommen. Verschärfte Voraussetzungen werde es für Fusionierungen von Rating-Agenturen geben, um den Wettbewerb nicht zu behindern. EU-Ministerrat und Parlament hatten sich bereits im November 2012 grundsätzlich auf das Gesetz geeinigt. Die Abstimmung im Europaparlament ist nun der letzte Schritt. Bereits im Frühjahr könnten die neuen Regeln in Kraft treten.

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