„Der mit der Quietschente“

Absagen über Absagen. Immer öfter fühlen sich Bewerber verleitet, ihre Bewerbung mit außergewöhnlichen Aktionen aufzupeppen. Was ist noch vertretbar und wann geht der Schuss nach hinten los?

Um die Aufmerksamkeit des Personalers auf sich zu ziehen, scheint keine Idee zu abwegig. Bekannt ist der Fall des jungen Briten Adam Lacitti, der mit seinen letzten 500 Euro ein Werbeplakat schalten ließ, auf dem er seine Bewerbungs-Homepage www.employ-adam.com/ bewarb. Kurze Zeit später hatte er über 60 Angebote in der Tasche.

Kreativbewerbungen als Gratwanderung

Überaus kreative Bewerbungen wirken schnell unprofessionell und wenig elegant. Überlegen Sie daher genau, ob eine Bewerbung per Video oder die Vermarktung der eigenen Person als Amazon-Produkt gut ankommen. Die Form sollte den Inhalt ergänzen, nicht von ihm ablenken. Sie wollen sich ja nicht der Lächerlichkeit preisgeben.

Wichtig ist zu wissen, in welchen Branchen man mit Einfallsreichtum und Originalität punkten könnte. Als Anwalt oder Managementberater scheiden Sie wohl eher aus. In Managementpositionen sind sie genauso unerwünscht. In Kreativ-Branchen können Sie hingegen durchaus positiv auffallen.

Doch auch die ungewöhnlichste Bewerbung muss alle nötigen Informationen beinhalten. So sehr sich der Empfänger über die Quietschente freuen mag, ohne Telefonnummer kann er Sie schwer einladen.

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