ÖBB-Finanzierung: EU klagt Österreich wegen Intransparenz

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Bei Zahlungen gebe es zu wenig Transparenz, so die EU-Kommission. Hintergrund ist der Verkehrsdienstvertrag des Ministeriums mit den ÖBB.

Brüssel. Zwei Beschwerden hat die private Westbahn an die EU-Kommission nach Brüssel geschickt. Nun wurden die Klagen erhört. Wie die oberste EU-Behörde am Mittwoch bekannt gab, verklagt sie Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Der Grund ist die Intransparenz bei der Finanzierung des Schienenverkehrs. Hier würden die EU-Vorschriften nicht eingehalten. Hintergrund der Klage ist der Verkehrsdienstvertrag des Ministeriums mit den ÖBB. In diesem Vertrag bestellt die öffentliche Hand Verkehre auf Strecken, die von der Bahn nicht wirtschaftlich geführt werden können, an denen aber öffentliches Interesse besteht. Der Bund kauft damit etwa Verkehrsdienstleistungen, um in entlegeneren Gebieten eine Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln anbieten zu können.

Quersubventionierung?

Die EU-Kommission vermisst in diesem Vertrag nun jedoch die Transparenz. Konkret habe es Österreich in den Augen der EU-Kommission verabsäumt sicherzustellen, dass öffentliche Gelder, die explizit für den Personenverkehr ausgezahlt wurden, in den Konten entsprechend ausgewiesen werden. In Folge sei nicht auszuschließen, dass die Mittel auch zur Quersubventionierung anderer Bereiche verwendet werden, unterstrich die Kommission.

Wenn damit nämlich auch andere Verkehrsdienstleistungen gefördert werden, verfälsche dies den Wettbewerb, da die öffentliche Hand jenen Unternehmen mit öffentlichen Subventionen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffe. Dies laufe den EU-Vorschriften zuwider. (jaz/APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2014)

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