Genussscheine: Mehr Schein als Genuss

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Gesetzgeber regelt die Papiere nur schwammig. AVW-geschädigte Anleger werden lange warten, bis sie einen Teil ihres Geldes wiedersehen. Unklar ist nach wie vor, ob Genussscheine als Eigen- oder Fremdkapital zählen.

Wien. Wenn am 15.März das Motorboot des verurteilten Betrügers Wolfgang Auer-Welsbach unter den Hammer kommt, werden 12.500 Genussscheininhaber die Versteigerung mit gemischten Gefühlen beobachten. Zwar wird der erwartete Erlös von über 300.000 Euro in die Konkursmasse der Investmentfirma AvW fließen. Ob die Anleger je einen Cent davon sehen werden, ist ungewiss.

Unklar ist nämlich nach wie vor, ob Genussscheine (siehe Tipps) als Eigen- oder Fremdkapital zählen. Im Falle eines Bankrotts wird Fremdkapital zuerst bedient. Eigenkapitalgeber schauen dabei meist durch die Finger. „Genussscheine sind gesetzlich überhaupt nicht geregelt“, sagt Masseverwalter Gerhard Brandl. Deshalb wollen er und auch der Vertreter der Kleinaktionäre, Wilhelm Rasinger, die Angelegenheit vom Obersten Gerichtshof (OGH) klären lassen.

Schwer zu verkaufen

Das dauert freilich seine Zeit. Mit einem Urteil rechnet der Masseverwalter frühestens in eineinhalb Jahren. Erst dann werde man sich an eine eventuelle Verteilung der erlösten Gelder machen. Bis die geschädigten Anleger einen Teil ihres Investments wiedersehen, wird es also zumindest zwei Jahre dauern.

Schon jetzt laufen Juristen dagegen Sturm. Sie fordern Brandl auf, Genussscheine als Fremdkapital anzuerkennen. „Das können wir nicht tun, wir brauchen zuerst einen Präzedenzfall“, sagt Brandl.

Das hohe Risiko im Konkursfall ist nur eines von mehreren für Käufer von Genussscheinen. Selbst deren Emittenten geben zu, dass es nicht einfach ist, das Papier zu veräußern. „Klar, die Liquidität ist äußerst gering“, heißt es aus der Sparkasse. Der von dem zur Erste Bank gehörenden Institut gehandelte Genussschein „sImmo“ notiert an der Börse. Einzig: In den vergangenen zwei Tagen wechselte kein einziger Schein den Besitzer. „Es ist ein langfristiges Investment“, erklärt ein Sprecher des Instituts.

Ein langfristiges Investment, das entsprechend verzinst werden sollte. „Unter fünf bis sieben Prozent pro Jahr ist es völlig uninteressant“, meint Rasinger. Auer-Welsbach versprach seinen Anlegern Renditen von acht bis zwölf Prozent. Manche Investoren hätten sich davon blenden lassen und nicht erkannt, dass derart hohe Erträge konstant kaum zu realisieren seien, heißt es aus der Branche.

Mit Ausnahme des Papiers von „sImmo“ befinden sich kaum noch Genussscheine für Privatanleger im Umlauf. Die Bank Austria legte einst mehrere auf, hat diese aber zurückgekauft. Wer das Papier von „sImmo“ ersteht, kann mit einer Ausschüttung von 4,36 Euro rechnen. Dieser Betrag wird seit zehn Jahren konstant ausbezahlt. Derzeit kostet der Schein knapp 73Euro, die Verzinsung liegt also bei sechs Prozent.

International sind Genussscheine kaum bekannt. Auch im deutschsprachigen Raum sind sie nun vom Aussterben bedroht. Die Affäre um Auer-Welsbach könnte dem gesetzlich schwammig geregelten Geschäft endgültig den Todesstoß versetzen.

Zwei Drittel verloren

Was Sie beachten sollten bei . . . Genussscheinen

Die 12.500 Genussscheininhaber haben davon nur wenig. Sollte der OGH zu ihren Gunsten entscheiden, können sie im besten Fall mit einer Rückzahlung von 30Prozent rechnen. Bislang haben die Masseverwalter 88 Mio. Euro eingesammelt, nur knapp über 100 Mio. Euro dürften es werden – ein Viertel der Gesamtforderungen. Ein Genussschein ist ein gesetzlich kaum geregeltes Wertpapier. Er kann eher einer Aktie (Eigenkapital) oder einer Anleihe (Fremdkapital) gleichen. Der Inhaber hat kein Mitspracherecht, hofft aber auf eine überdurchschnittliche Rendite.

Tipp 1
Online registrieren. Vom 14. März bis 31. Mai können Inhaber von AvW-Genussscheinen im Internet ihre Forderung anmelden. Die Adresse lautet http://91.114.58.198/pus. Die Masseverwalter haben sich zu diesem Schritt entschieden, weil bisher erst 1300 der 12.500 Genussscheininhaber einen Antrag gestellt haben. Die Registrierung kostet 20 Euro.

Tipp 2
Bonität überprüfen. Der Gesetzgeber regelt den Konkursfall äußerst schwammig. Deshalb sollten Genussscheine nur von großen Firmen mit guter Bonität gekauft werden. Auch sollte man sich den Prospekt genau durchlesen, weil dem Emittenten hohe Gestaltungsfreiheit eingeräumt wird. Einer versprochenen Kapitalgarantie keinen Glauben schenken!

Tipp 3
Renditen vergleichen. Genussscheine gelten als langfristiges Investment. Sie werden kaum gehandelt, ein Verkauf ist schwer möglich. Umso wichtiger ist die Rendite. Fünf bis sieben Prozent pro Jahr gilt als Messwert. Das Problem: Einen fixen Zinssatz gibt es zumeist nicht. Der Emittent schlägt die Rendite jedes Jahr aufs Neue vor.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2011)

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