Fälschungen: Teure Schnäppchen im Internet

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Günstige Markenartikel auf Ebay können Nachahmungen sein. Ärgerlich genug, trägt der, der sie einführt, auch das Risiko, vom Originalhersteller belangt zu werden. Artikel aus China werden besonders geprüft.

Wien. Dass ein scheinbar günstiger Markenartikel im Online-Shop teuer werden kann, musste eine Salzburger Schuhliebhaberin vor wenigen Wochen leidvoll erfahren: Die Frau bestellte ein Paar Louis-Vuitton-Schuhe im Netz. Sie wusste nicht, dass sie eine Fälschung geliefert bekommen würde, und zahlte schlussendlich 200Euro, ohne die bestellte Ware jemals in Händen gehalten zu haben.

Päckchen aus Ländern, die bekannt dafür sind, Markenprodukte zu fälschen– etwa China und andere asiatische Staaten–, prüfen die heimischen Zollbeamten besonders genau. In 2803 Fällen haben sie zuletzt Postsendungen mit Nachahmungen aufgedeckt.

Zoll informiert den Hersteller

Wenn der Zoll gefälschte Artikel entdeckt, erhält der (ursprüngliche) Empfänger sowie der Rechte-Inhaber (des Originals) ein Schreiben, das dazu auffordert, die Vernichtung der Ware zuzulassen. Für den Konsumenten heißt das: Er muss innerhalb von zehn Werktagen das Okay zur Vernichtung geben – der Zoll wertet es ebenfalls als Zustimmung, wenn er innerhalb der Frist überhaupt keine Reaktion erhält. Sowohl Warenempfänger als auch Markenhersteller müssen der Vernichtung zustimmen– dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Fall erledigt ist.

Wie der Rechte-Inhaber reagiert, wenn der Zoll ihn über die Einfuhr der gefälschten Ware informiert, weiß man als Kunde nie: „Manche Hersteller werden immer tätig, andere nie“, sagt Gerhard Marosi, Experte für Produktpiraterie im Finanzministerium.

Die Frau, die die Louis-Vuitton-Schuhe bestellte, hatte Pech und Glück zugleich: Der Hersteller forderte sie auf, eine „Unterlassungserklärung“ zu unterschreiben, mit der sie bekräftigte, ihre Handlung zukünftig nicht mehr zu wiederholen.

Der Frau entstanden Rechtsanwaltskosten, die Einigung erfolgte jedoch außergerichtlich. Denn Louis Vuitton hätte der Vernichtung durch den Zoll auch nicht zustimmen und ein Gerichtsverfahren anstrengen können. Dieses hätte eine Klage auf Unterlassung, Warenvernichtung und eventuell Schadenersatz mit sich bringen können, was der Schnäppchenjägerin deutlich teurer zu stehen gekommen wäre. Ein Gerichtsverfahren ist relativ selten; die Wahrscheinlichkeit, dass die Firma klagt, wächst aber, je mehr gefälschte Artikel gleichzeitig versandt wurden beziehungsweise je öfter der Empfänger bereits ertappt wurde.

„Es gibt auch Besteller, die es darauf anlegen und sich die gefälschte Ware vom Zoll ausliefern lassen“, sagt der Experte. Der Konsument muss dazu Einspruch gegen die Vernichtung erheben – sollte dies der Fall sein, kann der Hersteller klagen, auch wenn er zuvor der Vernichtung zugestimmt hat.

Keine Geschenke im Netz

Mit einem Mythos kann Marosi jedoch aufräumen: Ein gutgläubiger Konsument, der über Ebay eine (vermeintlich) günstige Gucci-Tasche bestellt, wird keine horrenden Verwaltungsstrafen (bei „vorsätzlicher Begehung“ bis zu 15.000 Euro) erhalten. Diese drohen nur dem, der Waren wieder einführt, die per Gerichtsbeschluss vernichtet hätten werden müssen. Um eine Fälschung gar nicht erst zu erhalten, kann jedoch auch auf folgende Dinge geachtet werden:

• „Man bekommt auch im Internet nichts geschenkt“, sagt Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum. Die Tasche des Markenherstellers koste auch bei Ebay nicht die Hälfte.

• Eine Firma, die im Impressum lediglich eine E-Mail-Adresse statt einer kompletten Postadresse und des Firmennamens angibt, ist nicht seriös. Will der Kunde sichergehen, sollte er auf whois.net nachprüfen, ob die Domain wirklich in dem Land registriert ist, das das Impressum angibt. „Wenn die Firma laut Impressum in Deutschland sitzt und die Domain in Taiwan registriert ist, ist Skepsis angebracht“, so Forster. Ist die Firma auch laut Impressum in Taiwan oder China angesiedelt, ist freilich ebenfalls Vorsicht geboten.

• Einige Originalhersteller listen auf ihrer Internetseite auch bereits jene Webshops auf, die Fälschungen verkaufen. (Etwa der Hersteller der sogenannten „Ugg Boots“ Ugg Australia.)

Was Sie beachten sollten bei... günstiger Markenware

Tipp 1

Vorsicht. Allzu niedrige Preise für einen in der Regel teuren Markenartikel sind bereits ein Hinweis darauf, dass die Ware nicht echt sein kann. So dürfte eine Louis-Vuitton-Tasche auch im Internet nicht die Hälfte kosten. Einige Originalhersteller wie Ugg Australia listen auf ihrer Homepage bereits Online-Shops auf, die Fälschungen verkaufen.

Tipp 2

Kontrolle. Gibt der Online-Shop im Impressum ein – für Fälschungen bekanntes – asiatisches Land (China, Taiwan) an, ist Vorsicht geboten. Ist ein europäischer Staat, etwa Deutschland, als Firmensitz genannt, muss das auch nicht stimmen. Mit Seiten wie whois.net kann überprüft werden, in welchem Land die Seite tatsächlich registriert ist.

Tipp 3

Verzicht. Wurde eine Bestellung vom Zoll bei der Einfuhr als Fälschung entlarvt, erhält der Empfänger ein Schreiben, das ihn dazu auffordert, die Vernichtung der Ware zuzulassen. Will er kein Risiko eingehen, sollte er keinen Einspruch gegen die Vernichtung erheben; das Risiko steigt damit, dass der Rechte-Inhaber der Marke auf Unterlassung klagt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2012)

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