Dividenden: Zwei Staaten greifen zu

(c) Erwin Wodicka - wodicka@aon.at (Erwin Wodicka)
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Wer Ausschüttungen aus dem Ausland erhält, wird doppelt zur Kasse gebeten. Das zu viel bezahlte Geld zurückzuholen ist kompliziert. Mitunter zahlt es sich aus.

Wien. Schüttet ein Konzern Dividenden aus, freut das die Aktionäre. Bei Kleinanlegern, die ausländische Aktien haben, kommt mitunter aber Ärger auf, wenn sie sehen, was ihnen an Steuern abgezogen wird. Denn sowohl der ausländische als auch der heimische Fiskus greifen zunächst kräftig zu.

Einen Teil der zu viel bezahlten Steuer kann man zwar zurückholen. Das ist aber mit dem Ausfüllen von Formularen sowie Behördenwegen im In- und Ausland verbunden– ein Weg, den viele Anleger scheuen, insbesondere wenn es sich um mehrere ausländische Behörden und um jeweils kleinere Summen handelt.

Antrag bei ausländischer Behörde

Ein Beispiel: Ein österreichischer Privatanleger hat 250 Bayer-Aktien. Der deutsche Pharmakonzern schüttet eine Dividende von 1,65 Euro pro Aktie aus. Für den Anleger fallen 412,50 Euro ab. Allerdings vor Steuern und Spesen (Inkassoprovision der Bank). Tatsächlich erhält er 261,21 Euro auf das Konto bei der Depotbank. Das entspricht einer Belastung von 37 Prozent. Und nicht, wie bei österreichischen Aktien üblich, bloß 25 Prozent Kapitalertragsteuer.

Die hohe Abgabenbelastung kommt dadurch zustande, dass zunächst Deutschland eine Quellensteuer in Höhe von 26,375Prozent einbehält. In Österreich werden weitere zehn Prozent der Bruttodividende abgezogen (da nicht die gesamte von Deutschland abgezogene Steuer angerechnet wird, sondern nur 15 Prozentpunkte, womit der Anleger 11,375 Prozentpunkte zu viel bezahlt hat).

Andere Staaten behalten noch mehr ein. In der Schweiz beträgt die Quellensteuer 35Prozent, sodass dem Anleger in Summe 45 Prozent abgezogen werden. Portugal, Schweden oder die USA ziehen 30Prozent ab, Frankreich 25Prozent, Italien ab heuer 20Prozent. Die vom Ausland zu viel kassierte Quellensteuer (alles, was über 15 Prozent hinausgeht) kann man zurückfordern, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.

Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation Wer sich dann durch die Punkte „Internationales Steuerrecht“ und schließlich „Quellensteuerformulare von DBA-Partnerstaaten“ klickt, erhält Informationen zu mehreren Staaten und Formulare zum Download.

Diese muss man ausfüllen, sich von seinem zuständigen Finanzamt bestätigen lassen, dass man den Wohnsitz in Österreich hat und hier auch steuerpflichtig ist, und die Formulare zusammen mit den Belegen (in der Regel sind das die Gutschriftsanzeigen der Depotbank) an die ausländische Behörde schicken. Dann dauert es einige Monate oder mitunter Jahre, und man erhält sein Geld zurück.

Ein Weg, den viele Kleinanleger scheuen, da es oft nicht um große Summen geht. Im Fall des Bayer-Kleinaktionärs sind es knapp 47 Euro. Einen Steuerberater hinzuzuziehen zahlt sich da noch nicht aus. Wenn der Anleger jedoch noch weitere deutsche Aktien hat und die Steuern für mehrere Jahre zurückholt, rechnet sich das schon eher. In Deutschland kann man das bis zum Schluss des vierten Kalenderjahres tun, das auf das Jahr der Dividendenzahlung folgt. „Die Verjährungsfrist ist jedoch von Land zu Land unterschiedlich“, warnt der Steuerberater Helmut Moritz. In der Schweiz beträgt sie drei Jahre. In einigen Ländern, etwa den USA, müsse man im Vorhinein eine Steuererklärung für Non-Residents abgeben, dann wird die Quellensteuer vor Ort von 30 auf 15 Prozent reduziert.

Nicht nur auf Steuer schauen

Soll man nun im Zweifelsfall Aktien aus einem Land kaufen, aus dem man schon viele andere hat, damit sich das Zurückfordern auszahlt? Davon raten Experten ab. Der Steueraspekt sollte bei der Auswahl von Aktien nur am Rande eine Rolle spielen, heißt es bei der Schoellerbank. Zunächst sollte man auf Qualität und Bewertung des Unternehmens achten, erst bei der Entscheidung zwischen zwei gleichwertigen Unternehmen könne dann auch der Steueraspekt ein Kriterium sein.

Wer sein Geld in Fonds steckt, hat dieses Problem nicht, da bei Fonds von vornherein nicht so hohe Quellensteuer einbehalten wird.

Für Privatanleger, die Anleihen kaufen wollen, hat Schoellerbank-Experte Felix Düregger einen Tipp parat: Bei gleicher Rendite sollte man Papiere mit niedrigem Kupon wählen, die weit unter dem Ausgabekurs notieren. Denn der ausländische Staat behält nur für den Kupon eine Quellensteuer ein, nicht aber für den Kursgewinn. Den muss man „nur“ im Inland versteuern.

Was Sie beachten sollten bei... ausländischen Wertpapieren

Tipp1

Anträge. Informationen und Formulare, um zu viel bezahlte Quellensteuer aus dem Ausland zurückzuholen, finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at/steuern/fachinformation. Klicken Sie auf „Internationales Steuerrecht“ und dann auf „Quellensteuerformulare von DBA-Partnerstaaten“.

Tipp2

Verjährung. Oft sind die Summen, die man zurückfordern kann, zu niedrig, als dass es sich auszahlen würde, die Behördenwege auf sich zu nehmen oder einen Steuerberater zu bezahlen. In vielen Ländern kann man jedoch die Steuern für mehrere Jahre rückwirkend zurückfordern– das zahlt sich oft aus. Die Fristen unterscheiden sich von Land zu Land.

Tipp3

Anleihen. Bei Anleihen verdient man an der Differenz zwischen Rückzahlungs- und Kaufpreis und am Kupon (Zinszahlung). Da nur für Letzteren eine Quellensteuer vom ausländischen Staat einbehalten wird, ist es ratsam, Papiere mit niedrigem Kupon zu wählen, deren Kurs unter dem Ausgabepreis liegt. Dann werden weniger Steuern im Ausland abgezogen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2012)

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