Was macht einen seriösen Makler aus?

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Wer eine Wohnung sucht, ist hierzulande weitgehend auf sich gestellt. Der Makler ist lediglich Mittler zwischen Vermieter und Mieter. Worauf Mieter achten müssen wenn sie in Kontakt mit einem Makler treten.

Wien. Nach zwei Monaten, Dutzenden Telefonaten und zehn Besichtigungen ist es endlich so weit: Der Mietvertrag ist unterschrieben und dem Umzug steht nichts mehr im Weg. Doch worauf müssen Mieter achten, wenn sie in Kontakt mit einem Makler treten? Und woran erkannt man einen seriösen Wohnungsvermittler?

Vorab: Seit dem vergangenen Jahr dürfen Makler bei Abschluss eines unbefristeten Mietvertrages oder einer Befristung von mehr als drei Jahren höchstens zwei Monatsmieten (Miete und Betriebskosten) verrechnen. Ist ein Mietvertrag bloß für die Dauer von drei Jahren oder weniger befristet, ist höchstens eine Monatsmiete an Provision zu entrichten. Welche Höhe die Provision tatsächlich erreichen darf, kann mithilfe des Provisionsrechners festgestellt werden. Diesen findet man auf der Homepage der Mietervereinigung.

Basis der Provisionsberechnungen ist jedenfalls nicht die Gesamtmiete, sondern die Bruttomiete (Nettomiete inklusive Betriebskosten ohne Steuer). Einige Makler „vergessen“ bei der Berechnung aber, die Umsatzsteuer in der Höhe von zehn Prozent von der Miete abzuziehen. Auf diese Weise behalten sie sich ein „Körberlgeld“, kritisiert die Mietervereinigung. Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder, sagt freilich, dass es sich hier um unrühmliche Einzelfälle handle. Der Mieter solle aber in jedem Fall darauf achten.


•In Österreich ist die sogenannte Doppelmaklerschaft gebräuchlich. Das heißt: Makler vertreten sowohl den Mieter als auch den Vermieter. Georg Niedermühlbichler von der Mietervereinigung ist der Ansicht, dass ein Makler auf diesen Umstand aufmerksam machen sollte. „Tut er das, ist es gut. Denn das heißt, dass er mit offenen Karten spielt.“

Andere Länder, andere Sitten

Grundsätzlich könne man davon ausgehen, dass mehr als 90 Prozent der Makler eine Doppelrolle einnehmen. Stünde der Makler in einem Naheverhältnis zum Vermieter, müsse er dies offenlegen, sagt Holzapfel.

Für die Mietervereinigung ist die Doppelmaklerschaft eine problematische Angelegenheit: Schließlich würde es sich hierbei nicht um eine reine Maklertätigkeit „im Sinne des Wohnungssuchenden“ handeln. In anderen Ländern sei es gebräuchlich, dass jemand einen Makler aufsucht und diesem seine Wünsche mitteilt. Anschließend beginne der Makler mit der Suche nach Wohnungen, die im Idealfall den Wünschen des Kunden entsprechen.


•Um einen seriösen Makler handelt es sich dann, wenn dieser den Mieter über sämtliche Notwendigkeiten informiert. Dazu gehört etwa die Aufklärung über die Therme sowie die dazugehörigen Pflichten und Rechte. Hinterfragen sollte der Makler ebenso, für welche Zwecke der Interessent die Wohnung einzusetzen gedenkt und welchen monatlichen Betrag er für Miete und Betriebskosten aufwenden möchte oder kann. Weiters sollte dem Mieter eine Einschätzung des Marktes mit auf den Weg gegeben werden, sagt Holzapfel.

•Drängt der Makler seinen Kunden sofort zu einem Abschluss, ist Achtsamkeit geboten. „Ein seriöser Makler verlangt bei der Besichtigung zudem keine Unterschrift für einen Vormietvertrag“, sagt Niedermühlbichler.

Das Einzige, was der Mieter nach einem Termin unterschreiben solle, sei ein Besichtigungsschein. Werde ein Vormietvertrag unterschrieben, würde sich der Mieter einseitig an eine Wohnung binden. Entscheidet er sich letzten Endes gegen das Objekt, könnten Kosten entstehen.


•Als Vermieter sei es leichter, einen passenden Makler zu finden, sagt Niedermühlbichler. Schließlich könne der Vermieter seine Wohnung an mehrere Makler vergeben. Theoretisch kann der Makler vom Vermieter bis zu drei Bruttomonatsmieten Provision verrechnen. De facto passiert das aber kaum.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2011)

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