Steuern sparen mit Kursverlusten

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Bei Aktienverkäufen greift der Fiskus seit April kräftig zu. Gewinne lassen sich zwar mit Verlusten ausgleichen. Allerdings nur eingeschränkt - und nur im gleichen Jahr.

Wien. Zwei Monate haben Anleger noch Zeit, um auf ihrem Wertpapierdepot Ordnung zu schaffen. Gewinne sollten realisiert werden, um sie mit heuer angefallenen Verlusten auszugleichen– und umgekehrt. So können sie die 25-prozentige Kursgewinnsteuer, die seit April beim Verkauf von Wertpapieren anfällt, zurückbekommen. Wer erst nächstes Jahr Papiere mit Gewinn veräußert, kann etwaige Verluste aus dem heurigen Jahr nicht mehr verwerten. Doch auch Verluste mit Aktien, die man vor 1.Jänner 2011 gekauft hat, helfen nicht mehr.

Voraussetzung für den Verlustausgleich ist, dass es sich um realisierte (also tatsächlich erzielte und nicht nur auf dem Papier entstandene) Kursgewinne und Kursverluste aus dem gleichen Jahr handelt. Diese müssen zudem mit „Neubeständen“ erzielt worden sein: mit Aktien, die nach 2010 gekauft wurden, oder Anleihen und Zertifikaten, die nach dem 31.März 2012 gekauft wurden. Kursverluste können auch mit Dividenden ausgeglichen werden, die ab April zugeflossen sind (aus Alt- und Neubeständen), oder mit Anleihezinsen aus dem Neubestand.

Depotbank gleicht aus

Ab 2013 müsse sich die Depotbanken um den Verlustausgleich kümmern, sagt Christian Oberkleiner, Steuerberater bei TPA Horwath. Die meisten Banken täten dies jedoch auch freiwillig für 2012, das aber erst rückwirkend im nächsten Jahr. Das bedeutet, dass Anleger möglicherweise erst im April 2013 die heuer zu viel bezahlte KESt zurückbekommen. Oberkleiner rät, bei der Bank nachzufragen, ob sie den Verlustausgleich für 2012 vornimmt. Hat man mehrere Depots bei verschiedenen Banken und will Verluste auf einem Depot mit Gewinnen bei der anderen Bank gegenverrechnen, muss man das über die Steuererklärung tun– oder alle Wertpapiere zu einer Bank übertragen. Auch bei Gemeinschaftsdepots erfolgt kein automatischer Verlustausgleich, warnt der Steuerberater Helmut Moritz. Auch hier muss sich der Anleger selbst kümmern.

Wer heuer bereits Verluste aus Neubeständen realisiert hat, sollte sich überlegen, ob er einen Gewinn in gleicher Höhe realisieren kann. „Die Steuer sollte aber nicht der Hauptgrund sein, um sich von einem Investment zu trennen“, meint Oberkleiner. Nur wenn man ohnehin vorhabe, bestimmte Aktien zu verkaufen, sollte man überlegen, ob ein Verkauf noch vor dem 31. Dezember steuerlich sinnvoll ist. „Dabei ist wichtig, dass die Order und die Durchführung noch heuer erfolgen.“

Aktien zu verkaufen, einen Verlust oder Gewinn zu realisieren und die gleichen Papiere gleich wieder zu kaufen ist grundsätzlich möglich. Um Missbrauch zu vermeiden, ist jedoch kein Verlustausgleich möglich, wenn Kauf und Verkauf zeitnah und miteinander verknüpft sind oder über die Depotbank ohne Kursrisiko erfolgen (wenn man etwa die Aktien bloß bei der Depotbank zwischenlagert). „Es wird daher darauf zu achten sein, dass ein gewisses Preisrisiko bei der Wiederbeschaffung vorhanden ist, dann sollte die Regelung nicht greifen“, sagt Moritz.

Spesen nicht absetzbar

Beim Börsenhandel sei aber ohnehin fast immer ein Preisrisiko gegeben, meint Marlies Scheuringer, Steuerexpertin beim Onlinebroker Direktanlage.at. Auch Daytrader, die innerhalb weniger Minuten Wertpapiere verkaufen und wieder kaufen, sollten daher in den Genuss eines Verlustausgleichs kommen können.

Wer Aktien verkauft und wieder erwirbt, sollte allerdings berücksichtigen, dass beim Kauf und Verkauf Spesen anfallen, stellt Oberkleiner fest. Und diese könne man nicht als Ausgaben abziehen.

Für Inhaber „alter“ Anleihen (das sind solche, die man vor Oktober 2011 erworben hat; für jene von Oktober 2011 bis März 2012 fällt Spekulationssteuer an) hat Moritz einen Tipp parat: Diese Papiere notieren häufig über dem Ausgabekurs. Verkauft man sie jetzt, kann man den Kursgewinn steuerfrei einstreifen. Dann kauft man die Papiere wieder, hält sie bis Laufzeitende, erzielt einen „Verlust“ und kann diesen steuerschonend verwenden.

Tipp1

Gleiches Jahr. Seit dem 1.April des heurigen Jahres wird beim Verkauf von Aktien, die man ab 2011 erworben hat, und Anleihen, die man ab April 2012 gekauft hat, der Gewinn mit 25Prozent Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert. Will man diese Gewinne (aber auch Dividenden und Zinsen) mit Verlusten ausgleichen, müssen die Verluste im gleichen Jahr angefallen sein, also noch heuer.

Tipp2

Spesen beachten. Wer Wertpapiere nur aus dem einen Grund kauft oder verkauft, um Steuern zu sparen, sollte beachten, dass beim Wertpapierhandel Spesen anfallen. Diese kann man nicht als Ausgaben steuerlich geltend machen. Ab dem nächsten Jahr kümmert sich die Depotbank um den Verlustausgleich, viele Banken tun das aber bereits für heuer– wenn auch meist rückwirkend.

Tipp3

„Alte“ Anleihen. Bei Anleihen gibt es drei Arten: Altbestände, die vor Oktober 2011 gekauft wurden und steuerfrei verkauft werden können; solche, die von Oktober 2011 bis März 2012 erworben wurden und auf deren Kursgewinne 25Prozent Spekulationssteuer anfallen; und Neubestände (Erwerb ab April 2012): Nur bei Letzteren kann man Gewinne und Verluste mit solchen von „neuen“ Aktien ausgleichen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2012)

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