Wie man sein Geld richtig vernichtet

APA/dpa-Zentralbild/Jens Wolf
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In Genf landeten 100.000 unerwünschte Euro im Klo. In Österreich wird man sein Bargeld nicht so einfach los.

Kürzlich wurde eine schöne Geschichte aus der Schweiz bekannt: Im Sommer musste die Großbank UBS dort klammheimlich den Installateur ihres Vertrauens anrücken lassen, weil ein geschätzter Kunde (leider anonym) zigtausende Euro in zusammengerollten 500er-Scheinen die Banktoilette hinunterspülen wollte – und dabei scheiterte. Auch die umliegenden Restaurants klagten über verstopfte Klos und holten ihren Teil der offenbar nicht länger erwünschten 100.000 Euro aus dem Abort. Die kleine Anekdote aus der Reihe „Geld stinkt nicht“ kann auch in Österreich einen Denkanstoß liefern. Warum sollten einfache Staatsbürger immer den ineffizienten Umweg über die Regierung gehen, wenn sie ihr Geld vernichten wollen? Was Strukturwildwuchs und notorische Dreifachförderungen tun können, schafft die Toilette daheim allemal. Doch so einfach ist das nicht.

In der Schweiz hat die zuständige Staatsanwaltschaft dieser Art der Geldentsorgung rein technisch ihren Sanktus gegeben. Die Herkunft des Geldes sei vielleicht illegal, die Entsorgung an sich – anders als in den USA – hingegen nicht, hieß es.

EU empfiehlt Geldvernichtung

Auch die EU hat ihre Mitgliedsstaaten schon im Jahr 2010 ermuntert, den Bürgern doch die Zerstörung von Euromünzen und -Banknoten zu erlauben. Warum auch nicht? Die neue nächste Lohnrunde wird bekanntlich gigantisch ausfallen. Und schließlich gönnt man sich ja sonst nichts.

In Österreich gelten jedoch strikte Obergrenzen – auch für dieses seltene Vergnügen. Wer unbefugt Euro-Banknoten oder -Münzen im Wert von mehr als 15.000 Euro vernichtet, begeht eine Verwaltungsübertretung, heißt es im Paragraf 82b, Nationalbank-Gesetz. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 2000 Euro. Einzig die Nationalbank ist hierzulande befugt, größere Summen an Bargeld zu zerstören.

Allzu hoch ist diese Hürde für private Geldvernichter aber nicht. Wer, sagen wir, 60.000 Euro loswerden will, verbrennt eben nur 58.000 und überweist die übrigen 2000 Euro an den Staat. Das ist vielleicht nicht so befriedigend, erfüllt aber seinen Zweck.

Eine Million Euro in dünnen Streifen

Tatsächlich wird die gesetzliche Obergrenze ohnedies eher als unverbindliche Empfehlung gesehen, zeigt ein Fall aus dem Jahr 2015. Eine betagte Dame hatte in mühseliger Kleinarbeit Geldscheine im Wert von knapp einer Million Euro in feine Streifen zerschnitten. Die entsetzten Erben gingen mit dem Sack voll Konfetti zur Nationalbank – und erhielten das Geld ersetzt. An sich sei ja alles da gewesen, erklärte die Nationalbank die Ausnahme. Ein österreichisches Happy End also, eines für die Erben.

In der Schweiz steht der erlösende Schlussakt noch aus. Die zwei Spanierinnen, aus deren Schließfach die 100.000 Euro stammen, schickten zwar ihren Anwalt zu den Eidgenossen. Einen Hinweis, wer das Geld warum entsorgt haben könnte, äußerte dieser allerdings nicht. Ganz umsonst war sein Besuch dennoch nicht: Zumindest die Rechnung für den Installateur hat er übernommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.09.2017)

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