Streit um 3000 Euro für Bordell-Besuch in Wien

APA/dpa/Oliver Berg
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Ein Wiener Nobeletablissement verlangte von einem Kunden aus Salzburg 5666 Euro. Der glaubte, 3000 Euro seien für konsumierten Champagner und Sex völlig ausreichend. Ein Irrtum.

Mit einem nicht alltäglichen Streit ist das Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) befasst worden: Ein Bordell klagte einen Salzburger auf Zahlung von 5.666 Euro. Er habe "umfangreiche sexuelle Dienstleistungen" in Anspruch genommen und einige Flaschen Champagner getrunken, aber nur 3.000 Euro bezahlt. Der Mann konterte, die Rechnung sei mit seinen körperlichen Fähigkeiten nicht in Einklang zu bringen.

Der Flachgauer fühlte sich nach seinem Besuch in dem Wiener Nobeletablissement im Jänner 2015 finanziell voll ausgenützt. Erstens habe er bei weitem nicht so viel Champagner getrunken. Zweitens reichten seine körperlichen Fähigkeiten nicht aus, um vier Stunden mit fünf verschiedenen Prostituierten zubringen zu können - wie die Bordellbetreiberin behauptet habe. Er sei er doch voll berauscht gewesen, gab er laut dem Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, Peter Egger, zu Protokoll.

Die hohen Getränkepreise würden daher den Tatbestand der "Wucherei" erfüllen, argumentierte der Flachgauer in dem Zivilrechtsstreit. Die bezahlten 3.000 Euro würden jedenfalls alle in Anspruch genommenen Leistungen bei weitem abdecken, meinte der Beklagte.

Ortsübliche Preise

Die Sichtweise der Bordellbetreiberin war jedoch eine völlig andere. Man dürfe nicht vom Einkaufswert der Champagnerflaschen ausgehen, sondern es müsse das gesamte Ambiente berücksichtigt werden, in welchem der Beklagte die Getränke konsumiert habe. Was die sexuellen Dienste betreffe, seien solche nicht nur im Vollzug des reinen geschlechtlichen Verkehrs zu betrachten, sondern seien "alle sexuellen Handlungen zu entlohnen, auch solche, die nicht unbedingt zur Erschöpfung führen würden". Die Preise seien jedenfalls ortsüblich.

Schließlich schlossen die beiden Streitparteien am 7. März vor Gericht einen sogenannten "bedingten Vergleich". Der Beklagte verpflichtete sich, weitere 2.500 Euro binnen 14 Tagen sowie die Verfahrenskosten zu bezahlen. Der Vergleich ist noch nicht wirksam, er kann bis kommenden Mittwoch von den Streitparteien widerrufen werden. "Dann würde das Verfahren weiter gehen und das Gericht müsste letztlich mit einem Urteil entscheiden", erklärte der Gerichtssprecher am Montag.

Besser kein Sex als kein Handy

(APA)

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