Sind die Hasch-Brownies von Aida in Gefahr?

(c) Aida Facebook Screenshot
  • Drucken

Cannabidiolhaltige Lebensmittel und Kosmetika dürfen einer EU-Verordnung zufolge nicht mehr verkauft werden.

Die Konditoreikette Aida verkauft seit 8. September Brownies mit dem Wirkstoff Cannabidiol. Das Produkt, das, auch wenn es sich, wie Aida betont, um keine Droge handle, nur an Kunden ab dem 16. Lebensjahr abgegeben wird, verkaufe sich ausgezeichnet. Die Zielgruppe setze sich aus Personen aller Altersschichten zusammen, sagte Aida-Pressesprecher Stefan Ratzenberger gegenüber der „Presse“. Der Tetrahydrocannabinol (THC)-Wert der Aida-Brownies liege bei maximal 0,2 Prozent, es gebe also keine berauschende Wirkung.

Nun ist der Verkaufsschlager möglicherweise in Gefahr. Denn das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz macht per Erlass darauf aufmerksam, dass Cannabinoid-haltige Extrakte in Lebensmitteln wie beispielsweise Süßwaren oder Kuchen unter die „Novel-Food“-Verordnung der EU fallen und daher nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. In einer Aussendung des Ministeriums von Beate Hartinger-Klein heißt es weiter, dass beim Einsatz von Cannabis und daraus hergestellten Extrakten in kosmetischen Mitteln ein Inverkehrbringen auf Grund einer EG-Verordnung ebenfalls untersagt ist.
Zwingend einzuhalten ist laut Ministerium der im Suchtmittelgesetz geregelte THC-Wert, der die Grenze von 0,3 Prozent nicht überschreiten darf.

Damit liege der Wert der Aida-Süßigkeit unter dem gesetzlichen Höchstwert, sagt Ratzenberger. Dennoch lasse er von dem Firmenanwalt prüfen, was es mit der Verordnung auf sich habe. Zudem habe man das Ministerium gebeten, eine Anfrage zu beantworten, wie die für das Unternehmen doch "eher unklar formulierte" Aussendung zu verstehen sei, so der Aida-Sprecher.

(red./herbas)

Mehr erfahren

Lebensmittel wie Kekse und Brownies mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) dürfen nicht mehr verkauft werden.
Österreich

Regierung verbietet Hasch-Brownies

Lebensmittel mit dem – nicht berauschenden – Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol dürfen ab sofort nicht mehr verkauft werden. Betroffen sind auch die Hasch-Brownies der Konditorei Aida.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.