EM-Stadion Klagenfurt: "Jetzt droht das totale Chaos"

Nicht die Stadt Klagenfurt, sondern die Republik Österreich sei der Auftraggeber des 70 Millionen Euro teuren Projektes, so der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten.

Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) Kärnten hat sich am Mittwoch zur Causa Klagenfurter Fußball-EM-Stadion für unzuständig erklärt. Vizepräsident August Waste begründete diese Entscheidung damit, dass auf Grund der Ausschreibung nicht die Stadt Klagenfurt, sondern die Republik Österreich der Auftraggeber des 70 Millionen Euro teuren Projektes sei. Am Donnerstag wird das Bundesvergabeamt (BVA) über seine mögliche Zuständigkeit entscheiden.

Die Anwälte der Bietergemeinschaften, aber auch die Rechtsvertreter der Stadt, zeigten sich noch während der Beratungen des dreiköpfigen Senats überzeugt davon, dass die Zuständigkeit gegeben sei und die Stadt als Auftraggeber fungiere. Nach der Ablehnung meinte einer der Juristen: "Jetzt droht das totale Chaos."

Gegen die Entscheidung des UVS ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Beschwerde beim Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof. Der UVS hob auch die Wirksamkeit der Einstweiligen Verfügung vom 22. März, mit der die Zuschlagserteilung an die im Vergabeverfahren als Bestbieter ermittelte Porr Techno/Alpine Mayreder gestoppt wurde, mit sofortiger Wirkung auf. Die kurz darauf vom BVA erlassene Einstweilige Verfügung gleichen Inhalts bleibt vorerst in Kraft.

Sowohl Strabag-Anwalt Ralf Pock als auch der die Porr vertretende Georg Zanger erklärten auch nach der Entscheidung des UVS: "Es ist ganz eindeutig, dass die Stadt der Auftraggeber und der UVS Kärnten damit zuständig ist." Ob sie gegen die Entscheidung vom Mittwoch Beschwerde bei den Höchstgerichten einlegen würden, konnten die beiden noch nicht sagen.

Mehr als ein Dutzend Vergabespezialisten hatten sich in dem Verhandlungssaal in Klagenfurt versammelt, um die Frage der Zuständigkeit zu argumentieren. Tenor der Juristen: Es gehe aus den Ausschreibungsunterlagen eindeutig hervor, dass die Stadt Klagenfurt als Auftraggeber fungiere, daher sei der UVS zuständig. Die Tatsache, dass die Einsprüche samt und sonders auch an das Bundesvergabeamt (BVA) gerichtet worden waren, wurde als "vorsorgliche" Handlung dargestellt, um quasi auf Nummer Sicher zu gehen.

"Formulare, keine Liebesbriefe"

Dass in der EU-weiten Bekanntmachung der Ausschreibung ebenso wie in der österreichweiten die Republik als Auftraggeber aufscheint, bewertete Swietelsky-Anwalt Bernd Elsner ebenso wie seine Kollegen als "Irrtum", der eben passiert sei. UVS-Vizepräsident August Waste als Vorsitzender hielt dem entgegen, dass in den entsprechenden Formularen fünf Möglichkeiten für den Auftraggeber vorhanden seien: "Das sind ja standardisierte Formulare, die auszufüllen sind und keine Liebesbriefe, die da verschickt werden."

Waste wies auch darauf hin, dass die Stadt Klagenfurt in ihrer ersten Eingabe ebenfalls den UVS als unzuständig angesehen hätte. Er konzedierte, dass in den Ausschreibungsunterlagen die Stadt Klagenfurt als Auftraggeber genannt worden sei, allerdings hätte sich das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS) "sehr plakativ herausgeputzt", die Stadt sei nur am Rande erwähnt worden. Wäre die Stadt Auftraggeber, hätte die Ausschreibung auch in der Kärntner Landeszeitung veröffentlicht werden müssen. "Das ist nicht geschehen", so Waste. (apa)

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