Mit heute, Sonntag, machte die Austrian Airlines (AUA) den umstrittenen Betriebsübergang auf die hundertprozentige Regionalflugtochter Tyrolean amtlich. Seit Mitternacht fliegt die AUA zwar weiter unter OS-Flugnummer, jedoch mit dem Zusatz "operated by Tyrolean". Die 460 Piloten und die 1500 Flugbegleiter sowie die Flugzeuge des AUA-Flugbetriebs wanderten in die kleinere Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt GmbH. Um aus den tiefroten Zahlen zu fliegen, will der Vorstand bis zu 263 Mio. Euro jährlich einsparen, auf Personalseite sollen es 45 Mio. Euro sein. Der Betriebsübergang verursacht laut AUA Kosten von 80 Mio. Euro - die Abfertigungen werden mit 60 Mio. Euro beziffert.
Konfliktpotenzial birgt die Frage, welcher Betriebsrat ab dem 1. Juli zuständig ist. Das Landesgericht Korneuburg hat den Bordbetriebsrat der Austrian Airlines (AUA) vorerst abblitzen lassen: Die Belegschaftsvertreter wollten auf dem Gerichtsweg sicherstellen, auch nach dem Betriebsübergang für die AUA-Piloten und -Flugbegleiter zuständig zu sein. Der Antrag auf einstweilige Verfügung wurde abgewiesen, teilte der Anwalt des Betriebsrats, Roland Gerlach, am Wochenende der APA mit.
Es sei allerdings eine "Formalentscheidung" des Richters gewesen, betonte Gerlach. Denn zurzeit Iiege keine konkrete Gefährdung der Interessen des AUA-Betriebsrates vor. Die AUA-Tochter Tyrolean habe in ihrer Äußerung zum Antrag selbst darauf hingewiesen, dass der Betriebsrat sich die erforderliche Zeit für die Konstituierung des neuen, einheitlichen Betriebsrates nach dem Betriebsübergang nicht genehmigen lassen müsse, erklärte Gerlach.
Für heute, Sonntag, kündigte AUA-Bordbetriebsratschef Karl Minhard an, eine konstituierende Sitzung der 17 AUA- und 14 Tyrolean-Betriebsräte einzuberufen. Am 4. Juli sollen die beiden Gremien dann eine gemeinsame Vertretung wählen. Für den Fall, dass der AUA-Vorstand das nicht akzeptiere, droht Gerlach mit neuen Klagen.
(APA)
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