Wien/Apa. Richard Lugner ist beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt: Das Verbot für Händler, am Sonntag ihre Geschäfte aufzusperren, ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger gestern erklärte. Das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag sei nach wie vor mit einem öffentlichen Interesse auf Wahrung und Erhalt der Wochenendruhe zu rechtfertigen.
Lugner hatte gemeinsam mit anderen Händlern vor ziemlich genau einem Jahr Beschwerde beim VfGH eingebracht. Dafür hatte er sogar ein Gutachten vom bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer erstellen lassen. Darin hatte Mayer argumentiert, dass das Verbot des Verkaufs am Sonntag ein Eingriff in die Erwerbsfreiheit sei: Das derzeitige Öffnungszeitengesetz beschränke den Unternehmer in der Zeit, in der er seine Waren anbieten kann.
Lugner wollte sonntags öffnen
Lugner wollte an fünf bis sechs Sonntagen im Jahr aufsperren. Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Geschäfte aber nur von Montag bis Freitag von sechs bis 21 Uhr und an Samstagen von sechs bis 18 Uhr offen halten – insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. An Sonntagen müssen die Läden zu bleiben. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen – etwa in Bahnhöfen, wo jedoch nur wenige Produkte (Reiseproviant, Souvenirs) verkauft werden dürfen.
„Die derzeitige Regelung ist verfassungskonform“ sagte der VfGH-Präsident gestern. Dem VfGH sei bewusst, dass die Entscheidung für bestimmte Geschäfte etwa am Bahnhof eine „gewisse Härte“ darstellt. Der Gesetzgeber dürfe aber das Ziel – die Wochenendruhe zu sichern – verfolgen. Richard Lugner meinte im Gespräch mit der „Presse“, man müsse den VfGH-Entscheid „natürlich zur Kenntnis nehmen“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.07.2012)
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