Der EuGH hat Österreich in einem Streit mit zwei slowenischen Spielbankenfirmen Recht gegeben. Die slowenischen Spielbetreiber HIT und HIT LARIX haben gegen die Bescheide des Finanzministeriums in Wien geklagt, weil Österreich die Werbung für eine im Ausland gelegene Spielbank untersagt hatte. Eine solche Werbung sei nur dann erlaubt, wenn die dortigen gesetzlichen Spielerschutzbestimmungen den heimischen entsprechen. Dem hat der EuGH in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zugestimmt.
Die Werbung für ausländische Spielbanken "darf unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden". So dürfe ein EU-Land die Werbung für in einem anderen Mitgliedsland gelegene Spielbanken untersagen, wenn der Schutz der Spielteilnehmer dort nicht gleichwertig sei.
In seinem Urteil verweist der Gerichtshof darauf hin, dass Glücksspielregelungen zu jenen Bereichen gehören, in denen beträchtliche sittliche, religiöse und kulturelle Unterschiede zwischen den EU-Staaten bestehen. Da eine Harmonisierung dieses Gebiets fehle, stehe es den Ländern frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet der Glücksspiele festzulegen und das angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmten.
(APA)
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