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Handel für Urlaubsauszahlung und Samstagsarbeit

24.07.2012 | 18:34 |   (DiePresse.com)

WKO-Handelschefin Lorentschitsch möchte die Regelungen bei der Samstagsarbeit lockern. Wer will, sollte jeden Samstag arbeiten dürfen.

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Die Handelsobfrau Bettina Lorentschitsch ist dafür, dass sich Arbeitnehmer den Urlaub ausbezahlen lassen können, statt frei zu nehmen. Das würden viele, etwa wenn sie gerade Haus bauen, bevorzugen. Zumindest jedes zweite Jahr sollte das möglich sein, schlägt Lorentschitsch im Gespräch mit dem "Kurier" vor. Das würden auch Unternehmen mit hohen Urlaubsrückstellungen begrüßen.

Die Handelsobfrau möchte Arbeitnehmern auch ermöglichen, jeden Samstag zu arbeiten und nicht nur jeden zweiten. Das wäre für Studenten oder für Mitarbeiter in Elternkarenz wünschenswert. "Man sollte als Arbeitnehmer die Freiheit haben, sich auszusuchen, wann man arbeitet", meint sie. Lorentschitsch ist gegen Frauenquoten und glaubt, dass Teilzeit auch in Führungspositionen möglich wäre. Die Leitung des Rechnungswesens oder der Personalabteilung könnte auf mehrere Personen aufgeteilt werden, sagte sie. In den Städten wünscht sie sich Kinderbetreuungseinrichtungen wie in Shoppingcentern.

(APA)

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5 Kommentare
Gast: Be-obachter
27.07.2012 22:02
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Immer das gleiche:

Die Unternehmer, welche Überstunden und Wochenendarbeit fordern, sind selber am seltensten am Arbeitsplatz.
Mehrwöchiger Yachturlaub mehrmals im Jahr, zwischendurch einfach so mal weg für etliche Tage und auch sonst wird öfters mal Ruhezeit eingelegt.
Aber die Heinzelmännchen sollen rackern...

Ein Unternehmer, der es ernst meint, geht mit gutem Beispiel voran!

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Vom "Wollen" zum "Müssen" ...

ist der Schritt nicht groß. Unternehmen spielen dann Mitarbeiter, die wollen gegen jene aus, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht "wollen" oder einfach nicht können. Manchmal unbewusst, manchmal aber auch bewusst.
Im Endeffekt geht es um die VERFÜGUNGSGEWALT über Angestellte und Arbeiterinnen. Wer leichter verfügbar ist wird bevorzugt eingestellt.
Das ist auch der Zwiespalt, der sich bei der Anstellung von Männern und Frauen prinzipiell zeigt.
Männer sind - zumeist auch wenn sie Familie haben - mehr verfügbar als Frauen, welche nach wie vor in Bezug auf die Abdeckung der Bedürfnisse der Kinder mehr Zeit investieren. Wer wird schon als erstes angerufen, wenn ein Kind von der Schule oder einer Betreuungseinrichtung abgeholt werden muss, weil es sich verletzt hat oder Anzeichen von Krankheit zeigt, wenn sowohl die Telefonnummern von Vater als auch Mutter hinterlegt sind? Die Mütter!
Anstatt hier die Spielregeln aufzuweichen bin ich für die Einführung weiterer Spielregeln, z.B. dass Karenzzeit - so sie denn in Anspruch genommen wird - prinzipiell zu je 50 % von Mutter und Vater genommen werden MUSS. Das würde den Druck auf die Unternehmen erhöhen, speziell jüngeren Frauen eher Karrierechancen einzuräumen, da sie sich nicht mehr sicher sein können, dass Männer, welche sich für den selben Job bewerben, eher verfügbar bleiben als Frauen. Und den Vätern, ohne dass sie in Erklärungsnotstand kommen, ermöglichen, sich auch ihren Kindern zu widment.

Wer will, sollte jeden Samstag arbeiten dürfen.

"Die Wirtschaft" meint, dass aufkeimender Unwille schnell gebrochen würde: "Das Unternehmen" muss nur die Löhne noch etwas zurückfahren, dann werden die schon ...!

Gast: rudiratlos999
24.07.2012 21:45
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Das würden viele, ..., bevorzugen.

in erster Linie die Unternehmen, weil der Urlaub, der während des Urlaubs aufgebaut wird, verfällt. Immerhin mehr als 2 Tage pro Jahr, wenn der gesamte Urlaub ausbezahlt wird.

Antworten Gast: erstrechtratlos
25.07.2012 09:26
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Re: Das würden viele, ..., bevorzugen.

Wieso sollte der in den 5 Wochen aufgebaute Urlaub verfallen? Der Urlaubsanspruch beträgt 5 Wochen, in denen etwa 2 Tage erworben werden. So weit kann ich Ihnen ja folgen. Aber wenn der Urlaub ausbezahlt werden würde, dann sind die MitarbeiterInnen in dem Zeitraum ja trotzdem angestellt. Sie tauschen die 5 Wochen ja nicht gegen eine unbezahlte Freistellung. D.h. sie arbeiten zwar, aber erwerben ja trotzdem aliquoten Urlaubsanspruch. Also verfallen würde bei dieser Variante nichts, es wird ja nicht der alte bestehende Urlaub "verzinst" ...

Hobbyökonom