Unentschieden im Match A1 versus UPC

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Nun konnte auch der Internet-, TV- und Telefonanbieter A1 eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten UPC erzielen. Das Handelsgericht Wien habe UPC mit sofortiger Wirkung „irreführende Werbung“ verboten.

Wien/red. Im Streit zwischen den Internet-, TV- und Telefonanbietern Telekom Austria (A1) und UPC wegen vergleichender Produktwerbung steht es nun unentschieden. A1 hat vor Gericht eine einstweilige Verfügung erreicht, wie das Unternehmen am gestrigen Montag mitteilte. Das Handelsgericht Wien habe UPC mit sofortiger Wirkung die „irreführende Werbung“ verboten und diese als Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb beurteilt.

A1 warb im Juni mit einem Preisvergleich für ein Internet-Kombi-Paket und richtete sich damit direkt gegen UPC: „Als langjähriger UPC-Kunde zahlen sie vielleicht zu viel“, so die Werbung. UPC zog vor Gericht und erzielte eine einstweilige Verfügung gegen die Telekom. Die Werbung sei „unsachlich und abwertend“, so die Begründung. A1 wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog ebenfalls gegen eine vergleichende Werbung von UPC vor Gericht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.08.2012)

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