Erfolglose Zwangsvorführung: Polizei in Elsners Wohnung

BAWAG-BERUFUNG: ELSNER BEIM OGH
BAWAG-BERUFUNG: ELSNER BEIM OGHAPA/GEORG HOCHMUTH
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Die Polizei sollte Ex-Bawag-Chef heute in den Verhandlsungssaal bringen. Doch Helmut Elsner befindet sich in einer deutschen Reha-Klinik.

Beim zweiten Bawag-Strafprozess hat das Gericht heute einen erfolglosen Versuch unternommen, den mitangeklagten Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner in den Gerichtssaal zu bringen. Am heutigen Dienstag um 7 Uhr früh seien Polizisten in Elsners Wiener Wohnung gekommen um diesen vor Gericht vorzuführen, sagte dessen Anwalt Jürgen Stephan Mertens vor Beginn der Verhandlung. Elsner sei aber nicht in Wien, sondern halte sich in einer deutschen Reha-Klinik auf - wie er am Montag ohnehin dem Gericht mitgeteilt habe, so der Anwalt.

Elsners Ehefrau Ruth bestätigte den Vorführungsversuch: Um 7 Uhr früh seien zwei Beamte gekommen, Elsner sei aber nicht da, weil er sich in Berchtesgaden in einer Reha-Klinik aufhalte. Die beiden Polizisten seien unverrichteter Dinge wieder gegangen.

Elsner für Anfang September geladen

Ein Gerichtsgutachter hat Elsner am Montag für verhandlungsfähig erklärt (mehr dazu ...). Auf Basis des Gutachtens könnte er theoretisch mit Zwang vorgeführt werden - allerdings nur, wenn er sich in Österreich befindet. Gerichtssprecher Christian Gneist erklärte am Montag: "Wir haben keine Handhabe, ihn aus Deutschland vorführen zu lassen. Unsere Hoheitsgewalt bezieht sich ausschließlich auf Österreich".

Die Verteidigung verwies am heutigen 16. Verhandlungstag auf drei Privatgutachten. Dort werde ausgeführt, dass Elsner zu krank für die Prozessteilnahme sei. Richter Christian Böhm entschied daraufhin, das Verfahren gegen Elsner am 3. September zu führen, gegen die anderen Angeklagten gehe es dann am 4. September weiter.

Elsners Privatgutachter Manfred Deutsch, ein Herzchirurg, schilderte nach der Verhandlung seine Einwände gegen das Gerichtsgutachten: Dieser spiele die Herzkrankheit Elsners herunter, obwohl dessen drei Bypässe nicht mehr funktionierten. "Elsners Zustand ist heute deutlich schlechter als vor der Operation", meinte er.

Unruhe im Gerichtssaal

Trotz kurzer Verhandlung kam es zu unruhigen Szenen: Als Elsners Anwalt Andreas Stranzinger dem Richter ins Wort fiel und einen Ausschließungsantrag gegen den Richter wegen Befangenheit einbringen wollte, wurde Richter Böhm laut und drohte dem Anwalt mit einer Disziplinaranzeige, sollte er ohne seine Erlaubnis weitersprechen. Stranzinger erklärte dazu nach der Verhandlung, er habe nur unmittelbar rügen wollen, dass der Vorführungsversuch Elsners ohne vorherige Androhung einer Vorführung unternommen worden sei und daher rechtswidrig wäre, daher habe er den Befangenheitsantrag sofort stellen wollen. Schließlich konnte er seinen Befangenheitsantrag gegen den Richter doch stellen.

Auch die auf den Zuhörerbänken anwesende Ehefrau Elsners wurde vom Richter gemaßregelt. Als der Richter schilderte, dass Polizisten bei einem vorangegangenen Ladungsversuch Elsners aus der Wohnung Geräusche hörten, die auf die Anwesenheit einer weiteren Person schließen ließen, kommentierte Ruth Elsner dies mit den Worten "lächerlich". "Zwischenrufe aus dem Publikum sind zu unterlassen", so der Richter, sonst werde er die Zwischenrufer aus dem Saal weisen. Nach der Verhandlung meinte Ruth Elsner, an dem Tag sei eine Freundin bei ihr gewesen, außerdem habe sie einen Hund. Ihr Mann habe sich jedenfalls nicht in der Wohnung befunden.

Ob Elsner je zum zweiten Bawag-Prozess kommt, bleibt offen. Elsner ist ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er vergangenen Sommer aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten Bawag-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiaranklage der Bawag mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet.

(APA)

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