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Causa Hypo: Oberster Gerichtshof kritisiert Kärntner Justiz

21.08.2012 | 17:14 |  Von Christian Höller (Die Presse)

Wegen Mängeln am Landesgericht Klagenfurt muss ein Verfahren gegen Ex-Hypo-Chef Kulterer neu aufgerollt werden. Es ist nicht das erste Mal, dass Wiener Organe Entscheidungen der Kärntner Justiz aufheben.

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Wien. Nicht einmal zwei Stunden dauerte die Verhandlung im altehrwürdigen Saal B des Wiener Justizpalastes. Kurz vor 13 Uhr verkündeten die Höchstrichter, dass sie die Freisprüche von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer und zwei weiteren ehemaligen Bankmanagern wegen der Kreditvergabe an die pleitegegangene Fluggesellschaft Styrian Spirits aufheben. Auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs muss das Verfahren wegen gravierender Mängel in Klagenfurt neu verhandelt werden.

Es ist nicht das erste Mal, dass Organe in Wien gegen Entscheidungen der Kärntner Justiz vorgehen. So ist es der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien zu verdanken, dass die Causa Birnbacher aufgedeckt wurde. Denn die Kärntner Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen gegen Birnbacher und Kärntens Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz längst eingestellt. Erst die Wiener Korruptionsstaatsanwaltschaft sorgte dafür, dass die Causa neu aufgerollt wurde.

Es geht um das „System Kärnten“

Und jetzt muss sich das Landesgericht Klagenfurt auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs noch einmal mit dem Hypo-Kredit an die Fluglinie Styrian Spirit beschäftigen. Zwar geht es hier nur um einen Schaden von zwei Millionen Euro, doch de facto steht das „System Kärnten“ am Pranger. Kulterer wird vorgeworfen, das Darlehen auf Zuruf des inzwischen verstorbenen Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider gewährt zu haben. Der Exbanker bestreitet dies. Für ihn und die anderen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Als die Hypo Ende 2009 mit der Verstaatlichung vor der Pleite gerettet werden musste, setzte die Wiener Regierung die Ermittlertruppe „CSI Hypo“ ein. Diese sollte jeden Beleg in der Bank dreimal umdrehen. Nach langen Recherchen fand man zwei umstrittene Kreditfälle aus dem Jahr 2005: Darlehen an die Fluglinie Styrian Spirit und den Detektiv Dietmar Guggenbichler. In der Anklageschrift wurde den Exbankern Untreue vorgeworfen. Sie sollen die Kredite ohne ausreichende Sicherheiten vergeben haben. Ende März 2011 endete das Verfahren vor dem Kärntner Landesgericht mit Freisprüchen.

Der Oberste Gerichtshof sieht im Styrian-Spirit-Verfahren Ungereimtheiten. So habe sich das Erstgericht in Kärnten über die Aussagen von Zeugen hinweggesetzt. Diese hatten ausgesagt, dass „die Ansprechperson“ für den Kredit der damalige Hypo-Aufsichtsratspräsident Kulterer gewesen sei. Kulterer hatte dagegen behauptet, er könne als Aufsichtsrat nicht für den Kredit verantwortlich sein. Weiters kritisiert der Oberste Gerichtshof, dass in Kärnten das Gerichtsgutachten nicht angemessen berücksichtigt wurde.

Der vom Gericht beauftragte und mittlerweile verstorbene Gutachter Karl Bruckner kam zum Schluss, dass sich Styrian Spirit „seit der Gründung in einer äußerst kritischen finanziellen Situation befunden“ habe. Eine Kreditvergabe ohne Zuführung weiterer Eigenmittel sei laut Bruckner daher nicht vertretbar gewesen.

Auch die Behauptung der Angeklagten, man habe sich beim Kredit auf die Zusage von Haider über eine Landeshaftung verlassen, lässt der Oberste Gerichtshof nicht gelten. Denn es sei möglich, dass Politiker bereits am nächsten Tag nach der Zusage abgewählt werden können. Dass solche Zusagen von Haider in Kärnten öfter vorgekommen seien, ist für die Höchstrichter ebenfalls kein Argument. Denn es sei ein Unterschied, ob eine Bank auf Zuruf eines Politikers einen 10.000-Euro-Kredit an ein mittelständisches Unternehmen oder wie im konkreten Fall einen Zwei-Millionen-Euro-Kredit an „eine illiquide Firma“ vergebe, erklärte Höchstrichter Franz Zehetner.

Kritik an Staatsanwaltschaft

Rechtskräftig sind allerdings die Freisprüche beim 150.000-Euro-Kredit an den Detektiv Dietmar Guggenbichler. Doch auch hier gibt es vom Obersten Gerichtshof einen Rüffel. Denn in dem Verfahren liege ebenfalls ein Widerspruch vor. Doch anders als in der Causa Styrian Spirit habe die Staatsanwaltschaft Klagenfurt beim Guggenbichler-Darlehen „keine Begründungsmängel des Urteils aufgezeigt“, kritisieren die Höchstrichter.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2012)

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23 Kommentare

in diesem Falle

urteilte ein Einzelrichter mit 2 Schöffen....de iure, wenn die 2 sagen, das ist eh nicht so schlimm...was dann..???..und in Kärnten reichte der Arm des Meisers bis hin in alle Baumwipfeln.....

Und wann gibt es endlich

gerechte Strafen der Justiz

für den Kulterer-Freund KHG?

Gast: total crash
22.08.2012 06:58
1 0

In Kärnten is das meiste Amtliche , Lei,lei

und extrem legal, illegal, sche* ssegal ;o)

Re: In Kärnten is das meiste Amtliche , Lei,lei

lei losn in Ruah die Wörthersee-Amigos,

ist die Devise der Justiz in Kärnten,

denn de Jörgi-Buam zohlen jo guat!

Gast: b745
21.08.2012 22:09
1 0

die kärnter justiz ist total verscheucht


Gast: Verassungseinforderer
21.08.2012 21:50
1 0

Die

Kopfwäsche der Gerichte bleibt aus. Bei massiven Fehlern von Gerichten kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Das hat nicht ausschließlich mit Kärnten zu tun, sondern mit einer zu wenig unabhängigen Justiz. Die Postenbesetzungen haben absolut unabhängig zu erfolgen. Richter und Staatsanwälte müssen sich bereits vor Inthronisierung von politischen Betätigungen ferngehalten haben. Das gilt auch für Parteien zuordenbare Studentenverbindungen. Wenn das den Kandidaten nicht passt sollen sie Rechtsanwälte oder sonstiges juristisches Personal werden.

Gast: gast111
21.08.2012 19:04
1 0

der ogh sollte die regierung in wien kritisieren

warum gibt es bis jetzt noch immer kein gesetz, das die haftungshöhe eines bundeslandes an seine wirtschaftliche leistungsfähigkeit koppelt??

gäbe es eine gesetzliche regelung, wie es eigentlich sein sollte, dann wäre kärnten und somit österreich erst gar nicht in der situation, weil dann hätte die damalige landesregierung diese haftungen nie übernehmen können bzw es wäre nicht rechtlich bindend

theoretisch könnte das kleine vorarlberg 1 billion € aufnehmen und der rest österreichs müsste dafür gerade stehen, wo gibts denn so was??

Antworten Gast: auberto
21.08.2012 19:47
1 0

Re: der ogh sollte die regierung in wien kritisieren

da sollte man glaub ich beim verfassungsgericht klagen

Gast: Ein Bürger, der sich Sorgen um den Rechtsstaat macht
21.08.2012 18:10
5 0

Justiz auf einem Auge blind

In fast jedem Prozess, bei dem FPK- oder ÖVP-Politiker bzw. ihnen nahestenden Personen involviert sind, gibt es grobe Ungereimheiten bzw. Verfahrensfehler.

Da werden gleich auch mal ungeniert, wie im Fall Strasser, Akten "übersehen". Oder, wie im Fall Birnbacher, Ermittlungen eingestellt.

Wie kann so etwas passieren?

Gibt es gar in AUT eine 2-Klassen-Justiz?

Gast: IO
21.08.2012 17:48
1 1

Da kommt gar nichts dabei heraus

siehe Elsner

2 0

viel Geld erspart

Kulterer und Co haben den Gesellschaftern der Styrian Airways viel Geld erspart; ein schelm, der Böses dabei denkt

Gast: Mensdulterer Strassulterer Grassulterer Meischbergulterer Plechulterer Rannulterer Hocheggulterer Petrikoviulterer Wolschlagulterer Kohnulterer.......und noch viele andere ulterer!
21.08.2012 16:04
6 0

Fällt den Österreichern eigentlich auf....

.....dass von diesen "Polit"-gangstern NIEMAND EINSITZT???.......NIX U-HAFT, U-Haft nur für öst. unterbelichtete Kleinbevölkerung!
be.es: habe gestern auf der B17 einen dieser Ulterers mit einen funkelnagelneuen Audi gesehen, das tut richtig gut!

Gast: Justizbeobachter
21.08.2012 15:55
4 7

Lustig treibens die ROTEN Richter, Staatsanwaelte uns sonst noch.

Denn 2 Millionen, da wird PROZESSIERT. Die ZIG MILLIARDEN, die bei der BAWAG verschwanden, die sind eben - einfach weg.
Die Justiz ist nur eine SP"oe" Vorfeldorganisation.

Antworten Gast: asu
21.08.2012 19:48
1 1

Re: Lustig treibens die ROTEN Richter, Staatsanwaelte uns sonst noch.

und bei der bawag wurde nicht prozessiert?

Antworten Antworten Gast: Freisinn
21.08.2012 20:52
1 0

Re: Re: Lustig treibens die ROTEN Richter, Staatsanwaelte uns sonst noch.

Dass die schlappen paar Bawag Milliönchen nicht mehr auffindbar sind, da der Computer leider leider einen Absturz erlebte und die Daten nicht nun mehr hergeben will, ist ja wirklich riesiges Pech. Da käme die übergeordnete Gerichtsinstanz niemals auf den Gedanken, sowas anzuzweifeln oder am Ende gar zu kritisieren. Wird schon seinen Grund haben, dass die Obersten Gerichtshöfe immer parteipolitisch besetzt sind. Man will ja schließlich eine Notbremse haben und sich keine Laus in den Pelz setzen.

Antworten Gast: Ein Bürger, der sich Sorgen um den Rechtsstaat macht
21.08.2012 18:15
3 1

Re: Lustig treibens die ROTEN Richter, Staatsanwaelte uns sonst noch.

Guter Mann, Sie übersehen offensichtlich, dass es im Fall BAWAG Hafturteile gegeben hat.

Bei FPK- oder ÖVP-Prozessen gibt es hingegen nur Freigänger... oder es gibt große Ungereimtheiten/Verfehlungen.

Die Justiz in Österreich als "rot" zu punzieren, ist ebenfalls ziemlich dreist und zeugt von grenzenloser Unkenntnis.

Rote Richter oder Staatsanwälte können Sie vermutlich an einer Hand abzählen.

Und nochwas: Die ZIG MILLIARDEN, die im schwarz-blauen Dunstkreis jetzt die Gerichte beschäftigen, machen die Causa BAWAG zum Pimperl-Fall.

Re: Lustig treibens die ROTEN Richter, Staatsanwaelte uns sonst noch.

Jaja, immer diese böse linklinke Justiz und die linkslinken Medien und die linkslinken Bilderberger und die linkslinken UFOs und und und...

Mit ein paar eingebläuten Feindbilder kann man sich die Welt so schön einfach machen.

Gast: apfelmännchen
21.08.2012 15:08
3 1

überrascht das noch wen?

"So habe der Klagenfurter Richter unter anderem"....


Gast: Jörgl Bachbirni
21.08.2012 14:41
5 1

.....immer wieder Xander.....

Endlich gehts den (Ex-)Bängstern richtig an den Kragen, diese braungebrannten "Unberührbaren" Schickimicki-Adabeis müssen endlich aus der Proseco-Spaßgesellschaft, die Kärnten so unglaublich hoffnungslos kaputtverschuldet hat, in den gerechten Hafturlaub gehen. Es gilt die Unschuldsvermutung!

das klagenfurter gericht…

…zum glück gibts noch höhere instanzen. sind ja in den letzten jahren auffällig "schlampig".

,... müssen sich erneut vor Gericht verantworten.

Na dann, ...
muss eben "der Ankläger" noch weisungsgemäßer in die neuerliche Urteilsfindung einbringen, damit der Freispruch begründbarer wird.

Gast: Vollkorrupter
21.08.2012 13:18
8 2

Und immer wieder Klagenfurt

Wenn Karl nicht endlich in Klagenfurt aufräumt soll Sie am besten auch gleich den Hut nehmen.
Es reicht endgültig was hier das Personal in Klagenfurt aufführt. Ich hoffe die werden endlich mit der ganzen Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen.
Einfach unerträglich was hier die Richter und Staatsanwälte in Klagenfurt aufführen. Die ganze Justiz in Klagenfurt gehört in Deutschland oder in der Schweiz vor Gericht gestellt. Zum kotzen

Karl?

Who the f.ck is Karl?

P.S: Bitte erklären Sie nicht wer K ist!

Hobbyökonom