Wien/Apa/hie. Wer Überstunden macht, wird dafür nicht immer bezahlt. Das geht aus der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria hervor: Demnach wurde jede fünfte von Arbeitnehmern geleistete Überstunde im Vorjahr nicht entlohnt, es gab also weder Geld noch einen Zeitausgleich. 2011 sollen so 66,9 Millionen Mehr- bzw. Überstunden nicht abgegolten sein worden, lautet das Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage an Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ). Wie viel Geld den Betroffenen dadurch entgangen ist, wurde nicht erhoben.
Frauen werden für ihre Überstunden seltener entlohnt als Männer: Männern wurden im Vorjahr 20 Prozent der Mehrarbeit nicht bezahlt, bei Frauen waren es 28 Prozent. Im Jahr 2004 betrug der Anteil noch 34 Prozent bei Männern und 47 Prozent bei Frauen.
„Man sollte die Arbeitszeiten unbedingt aufschreiben“, rät Irene Holzbauer, Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht in der Arbeiterkammer Wien. Gibt es eine Aufzeichnung vonseiten des Arbeitgebers, dann sollte man eine Kopie davon bei sich behalten. Falls nicht, sollte man die Überstunden für sich mitschreiben, so Holzbauer. Und dabei auch dokumentieren, was man in dieser Zeit gemacht hat. Das sei vor allem wichtig, wenn die Angelegenheit vor Gericht landet: Sonst könne der Arbeitgeber sagen, diese Tätigkeit wäre gar nicht erforderlich gewesen.
Zweitens: „Man sollte die Überstunden immer rechtzeitig einfordern. Ob als Bezahlung oder Zeitausgleich“, so Holzbauer. Die meisten Verträge würden nämlich Verfallsfristen vorsehen, meist bis zu drei Monate. „Wenn ich meine Überstunden einfordere und der Arbeitgeber spricht die Kündigung aus, kann man diese anfechten.“
Keine Steuer auf Zuschläge
Das Problem dabei: „Der Großteil der Arbeitnehmer hat keine brauchbaren Aufzeichnungen.“ Im Nachhinein zusammengeschriebene Dokumente würden vor Gericht nicht akzeptiert. „Deshalb ist es wichtig, dass man regelmäßig mitschreibt“, sagt Holzbauer. Im Vorjahr wurden in Österreich 303 Millionen Mehr- oder Überstunden geleistet, das sind um vier Prozent weniger als im Jahr 2010. Davon werden immer mehr auch bezahlt: Laut Hundstorfer waren es 2004 noch 37,6 Prozent und 2008 noch 29,3 Prozent, die nicht entlohnt wurden.
Wenn sie bezahlt wird, kann Mehrarbeit durchaus lukrativ sein: Die Überstunde selbst ist zwar nicht steuerlich begünstigt. Die Zuschläge jedoch schon: Beträgt der Überstundenzuschlag mindestens 50 Prozent, sind jeden Monat zehn Überstundenzuschläge steuerfrei, allerdings höchstens 86 Euro. Zusätzlich sind Zuschläge für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit von bis zu 360 Euro im Monat steuerfrei.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.08.2012)
WirtschaftswachstumDas Plus und Minus der EU-Länder im ersten Quartal
KreativDie Welt der Werbung
Cash-KaiserDiese Firmen horten am meisten Bargeld
''Plagiarius''Dreisteste Fälschungen ausgezeichnet

