Wien. Eines kann man Richard Lugner bestimmt nicht vorwerfen: dass er nicht hartnäckig wäre. Vor wenigen Wochen blitzte er mit seiner Klage gegen das Verbot der Sonntagsöffnung beim Verfassungsgerichtshof ab. Nun unternimmt er einen neuen Anlauf: Lugner will die Handelskette Spar klagen, weil deren Geschäft am Flughafen Wien am Sonntag aufmacht. Billa könnte folgen. „Ich fühle mich gefrotzelt. Die verdienen sich dumm und dämlich an den Sonntagen“, sagte Lugner zur APA. Dies sei eine Ungleichbehandlung und Unverschämtheit. Bei Spar nimmt man das gelassen: „Denn bei uns ist alles rechtens“, sagt eine Sprecherin.
Aufsperren teilweise erlaubt
Lugner wollte vor dem Verfassungsgerichtshof erwirken, dass er seine Lugner City an fünf bis sechs Sonntagen im Jahr aufsperren darf. Das Gericht entschied aber, dass das Sonntagsverbot mit einem öffentlichen Interesse auf Wahrung der Wochenendruhe zu rechtfertigen sei. Geschäfte dürfen generell von Montag bis Freitag von sechs bis 21 Uhr und an Samstagen von sechs bis 18 Uhr geöffnet haben. Es gibt aber eine Vielzahl von Ausnahmen, wie etwa auf Flughäfen.
Eine Sonderstellung hat auch die Gastronomie. Lebensmittelgeschäfte, die zusätzlich eine Gastronomie-Lizenz haben, dürfen am Sonntag aufsperren, allerdings nur mit einem begrenzten Sortiment. Ein Graubereich, den vor allem Händler im städtischen Raum nützen, um Milch, Brot und Schokolade zu verkaufen. Das Milchpackerl wird dann etwa klammheimlich durch das Fenster des Kebabstandes gereicht. Manche Geschäfte verkaufen trotzdem alles, in der Hoffnung, dass sie nicht kontrolliert werden. Wer erwischt wird, muss mit Strafen von über 1000 Euro rechnen, im schlimmsten Fall sogar mit dem Verlust der Gewerbeberechtigung.
Ähnlich will es Rudolf Haberleitner angehen. Er ist Eigentümer der Drogeriemarktkette Dayli, die in den nächsten Wochen aus der insolventen Drogeriekette Schlecker hervorgehen soll. Neben Kosmetika und Hygieneartikel will Haberleitner auch Lebensmittel und Dienstleistungen wie Kopieren anbieten. Und vielleicht auch Kaffee – denn Haberleitner spielt mit dem Gedanken, am Sonntag aufzusperren: „Beschlossen ist noch nichts“, sagt er zur „Presse“. Aber er denke sehr wohl gemeinsam mit dem neuen Geschäftsführer der Kette, Ex-DM-Manager Peter Krammer, darüber nach, für einzelne Filialen eine Gastronomie-Lizenz zu beantragen. Diese Filialen würden dann mit einem Stehcafé ausgestattet und auch am Sonntag aufgesperrt. Dayli werde aber nur dort aufsperren, wo es rechtlich geht: „Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen.“ Zur Klage von Einkaufszentrum-Betreiber Lugner sagt er: „Wir werden uns an solchen Dingen überhaupt nicht beteiligen.“
Doch auch mit einer Gastronomie-Lizenz dürfte sich Dayli in einen rechtlichen Graubereich begeben. Denn Haberleitner könne zwar theoretisch die Gastronomie-Lizenz erwerben und am Sonntag öffnen. Verkaufen dürfe er rechtlich gesehen nur, wenn die „Eigenart des Betriebes“ erhalten bleibe, sagt Roman Seeliger, stellvertretender Geschäftsführer der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer.
Das Risiko obliegt dem Händler
Der Handel mit Waren ist also nur erlaubt, wenn der Betrieb vordergründig ein Restaurant ist und der Warenverkauf nur eine untergeordnete Rolle spielt. So dürfte zum Beispiel ein Schnitzelwirt auch Brösel, Eier und Mehl verkaufen. „Werbung machen darf er dafür allerdings nicht“, sagt Alexander Hengl vom Wiener Marktamt.
In welchem Umfang verkauft werden darf, ist allerdings nicht geregelt. Solange Mitbewerber oder Behörden nicht klagen, darf der Händler in dem Ausmaß verkaufen, wie er es sich traut. „Es ist das Risiko des Händlers, zu bestimmen, wie weit er geht“, sagt Seeliger. Hengl sieht das nicht so: „Bei einem Stehcafé darf Dayli an seine Kundschaft Kaffee ausschenken und sonst nichts.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2012)
Städte-RankingWo die meisten Superreichen leben
KreativDie Welt der Werbung
Cash-KaiserDiese Firmen horten am meisten Bargeld
''Plagiarius''Dreisteste Fälschungen ausgezeichnet

