Wien/Juk. Es war ziemlich genau vor einem Jahr, als Richard Lugner in seinem Kinosaal im 15. Bezirk saß, ihm zur Seite der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. „Leben wir in einer Planwirtschaft?“ wetterte Lugner damals, als er eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbrachte, mit der er sich das Recht erstreiten wollte, seine Lugner City an sechs umsatzstarken Sonntagen geöffnet halten zu dürfen. Mayer rechnete sich „gute Chancen“ aus, mit der Klage durchzukommen. Das tat er aber nicht.
Am Dienstag nahm der Baumeister erneut vor seiner Kinoleinwand Platz, diesmal in Begleitung des Wiener Anwalts Adrian Holländer. Das Thema Öffnungszeiten wollen die beiden nun von einer anderen Seite angehen – mit Kritik an bestehenden Ausnahmeregelungen. „Der Gesetzgeber macht sich nur um die Reisenden Sorgen, die Österreicher sind ihm egal“, sagt Lugner.
Wochenendeinkauf am Flughafen
So dürfe die Spar-Filiale am neuen Check-in 3 („Skylink“) am Flughafen Wien dem Gesetz zufolge eigentlich nur Reisenden zugänglich sein. Der Bedarf der Reisenden an Lebensmitteln sei ja auch der Grund, warum der Lebensmittelhändler am Flughafen im Unterschied zu der Mehrzahl der Standorte in Österreich am Sonntag aufsperren darf. „Laut einer empirischen Untersuchung von Herrn Lugner ist eine Vielzahl der Kunden aber gar nicht auf der Reise“, so Holländer. Der Beweis: ein Foto zweier Frauen, die sich mit randvollen Einkaufssäcken auf ihren Weg vom Flughafengebäude zum Auto machen.
Da Lebensmittelhändler Spar sich laut Holländer nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, erstattete er eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Wien Umgebung. Sie ist zuständig für den Flughafen in Schwechat. Der Handelsriese nimmt das gelassen: „Es gibt in Österreich ein Öffnungszeitengesetz, an das wir uns halten“, sagt eine Sprecherin: „Es ist alles rechtens.“
Zwar betreibt auch Rewe eine Billa-Filiale am Wiener Flughafen, die – am Parkplatz – dem nichtreisenden Teil der Öffentlichkeit noch viel einfacher zugänglich ist. „Wir haben Spar gewählt, weil die Filiale am Check-in 3 erst vor wenigen Monaten eröffnet wurde“, sagt Lugner. Nicht ganz unerheblich dürfte auch die Tatsache sein, dass die Lugner City mit drei Läden des Rewe-Konzerns bestückt, Spar dagegen dort nicht vertreten ist. „Es sind nur diese beiden Betriebe, die immer alles genehmigt bekommen“, sagte Lugner. „Sie sagen zwar, sie wollen keine Sonntagsöffnung, sperren aber einen Laden nach dem anderen auf Bahnhöfen oder Tankstellen auf.“
Beliebter Standort Bahnhof
Händler, die an Bahnhöfen und auf Flughäfen legal am Sonntag geöffnet halten, streifen natürlich auch die Einkäufe der Städter ein, die gezielt für den Einkauf dorthin fahren. Dies wird nicht nur am Wiener Flughafen so praktiziert, sondern auch an den Billa-Standorten am Wiener Praterstern und Franz-Josefs-Bahnhof, beim Merkur-Mini-Markt am Westbahnhof und in den Spar-Filialen im Grazer und Salzburger Hauptbahnhof. Ob dies legal ist, ist laut Roman Seeliger, Jurist der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer, eine Frage der Auslegung. Geschäfte sind grundsätzlich am Sonntag geschlossen zu halten. Das Verbot ist mit dem öffentlichen Interesse auf Wahrung der Wochenendruhe zu rechtfertigen, wie der Verfassungsgerichtshof im Juli bekräftigte. Ausnahmen gibt es unter anderem in Tourismusgebieten (per Verordnung des Landeshauptmanns) und für „Verkehrseinrichtungen“ wie Bahnhöfe und Flughäfen.
Mit dieser Ausnahmeregelung zielt der Gesetzgeber auf die Bedürfnisse Reisender ab. So dürfen „Verkaufsstellen in Bahnhöfen [. . .], auf Flughäfen [. . .] für den Verkauf von Lebensmitteln, Reiseandenken und notwendigem Reisebedarf“ am Sonntag „nach Maßgabe der Verkehrszeiten“ geöffnet sein.
Dies gilt laut Gesetz für eine Geschäftsfläche bis zu 80 Quadratmetern. „Soweit es die Einkaufsbedürfnisse der Reisenden [. . .] erforderlich machen, kann der Landeshauptmann durch Verordnung die zulässige Fläche von Verkaufsstellen in einem größeren Ausmaß als 80 Quadratmeter festlegen.“ Dann jedoch dürfe diese „ausschließlich durch die betreffende Verkehrseinrichtung zugänglich sein“. Ob das heißt, dass jemand ohne Ticket den Wochenendeinkauf am Flughafen erledigen darf, muss die BH Wien Umgebung interpretieren.
Eine Frage der Auslegung
Dort ist die Strafanzeige Lugners eingetroffen, weiter will sich die Behörde noch nicht äußern. Die Einschränkung auf die Produktgruppen Lebensmittel und Reisebedarf habe der Gesetzgeber getroffen, um das Gesetz „vollziehbar“ zu machen, wie eine Sprecherin der Wiener Stadtverwaltung sagt. „Es ist schwer denkbar, dass die Kassierin bei Billa am Praterstern das Ticket jedes Kunden kontrolliert.“
In Bayern wird das seit 1. September so oder so ähnlich gemacht: Dort bekommen zwischen 20 und 6 Uhr an Tankstellen nur Reisende Proviant – das sind per definitionem nur Autofahrer, aber keine Fußgänger.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.09.2012)
Städte-RankingWo die meisten Superreichen leben
KreativDie Welt der Werbung
Cash-KaiserDiese Firmen horten am meisten Bargeld
''Plagiarius''Dreisteste Fälschungen ausgezeichnet

