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Deutsches Gericht erklärt Elsner für verhandlungsunfähig

07.09.2012 | 13:16 |   (DiePresse.com)

Der Ex-Bawag-Chef hält sich derzeit im bayrischen Kurort Bad Reichenhall auf. Das dortige Gericht erkannte ein Gutachten von Elsners Arzt an.

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Richter Christian Böhm ist mit seinem Versuch, Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner im laufenden zweiten Bawag-Strafverfahren zumindest als Zeugen zu vernehmen, vorerst abgeblitzt. Elsner ist ja bisher trotz zahlreicher Ladungen nicht beim Prozess im Wiener Landesgericht erschienen. Er hält sich derzeit im bayrischen Kurort Bad Reichenhall auf, wo die österreichische Justiz nur im Wege der Rechtshilfe zwischen Staaten gewisse Möglichkeiten hat.

Das deutsche Amtsgericht Laufen, Geschäftsstelle Bad Reichenhall, hat nun eine für heute Freitag angesetzte Zeugeneinvernahme Elsners in Deutschland wieder abgesagt, weil Elsner aufgrund eines medizinischen Gutachtens verhandlungsunfähig sei. Elsner hatte dem Amtsgericht eine Bestätigung seines behandelnden Arztes, Professor Manfred Deutsch vorgelegt, das Gericht hatte dies anerkannt.

"Kandidat für Herzinfarkt"

Der Herzchirurg Manfred Deutsch hatte in seinem Privatgutachten schon für die österreichische Justiz festgehalten, dass der herzkranke Elsner verhandlungsunfähig sei. Der 77-jährige Patient habe mehrere schwere Erkrankungen und nehme zahlreiche Medikamente, alleine durch die Nebenwirkungen wie Müdigkeit und mangelnde Konzentrationsfähigkeit sei seine Verhandlungsfähigkeit nicht gegeben, argumentierte Deutsch damals gegenüber der APA. "Er ist ein Kandidat für einen Herzinfarkt".

Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens zeigt sich mit der nun getroffenen Entscheidung des deutschen Gerichts zufrieden: "Dem deutschen Gericht ist es anscheinend möglich, den Krankheitszustand von Elsner zu erkennen". Er bedauere, dass dies anscheinend dem Wiener Landesgericht nicht möglich sei.

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Mertens führt neben den gesundheitlichen Gründen noch ein zweites Argument ins Treffen, warum Elsner in Deutschland nicht als Zeuge vernommen werden könne, wie es sich die österreichische Justiz wünsche: Elsner habe im Bawag-Verfahren eine Doppelstellung als Zeuge und als Mitangeklagter - was im deutschen Recht nicht möglich wäre. Als Zeuge solle jemand aussagen, als Angeklagter hingegen dürfe er nicht dazu gezwungen werden sich selbst zu belasten. Auch das habe er vor dem deutschen Gericht schon vorgebracht, darüber sei aber bisher noch nicht entschieden worden.

Ob Elsner überhaupt je zum zweiten Bawag-Prozess kommt, bleibt also damit offen. Elsner ist ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten Bawag-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiaranklage der Bawag mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Im Hauptverfahren soll er als Zeuge befragt werden.

(APA)

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10 Kommentare
Gast: werbistdu
08.09.2012 21:45
0 0

nehmt den Ganoven Elsner

sein Haus in Spanien, seinen Porsche, und all seine Luxusgüter, weil er braucht diese nicht mehr, bei seinem gesunheitlichen Zustand.

Gast: Callisto
07.09.2012 18:11
3 0

Lächerliche österreichische Justiz

Die Verbrecher lachen nur mehr

Antworten Gast: PhGrafGudenus
07.09.2012 19:07
0 0

Lächerliche österreichische Justiz

In dubio pro reo

Irgendwann ist aber schon

genug. Der Elsner ist zwar ein uneinsichtiger Schwachkopf, der sich beim Prozess überhaupt nicht unterwürfig verhalten hat, aber von dem alten Mann kann man sich ja auch nicht unbedingt erwarten, dass er sich um 180° ändert.

Irgendwie kommt mir vor, dass die Todesstrafe durch staatliches Mobbing substituiert wird.

5 0

Es ist ein Wunder

Das der so gefährdete Elsner überhaupt das Risiko der Reise von Wien nach Bad Reichenhall auf sich genommen hat.
Respekt auch vor dem Richter der ihm zur Reisefreiheit verholfen hat.

Und wieso

kann man keinen Haftbefehl erlassen?
Dann sind wir ihn endlich los weil dann muß er dort bleiben.

Antworten Gast: Peeperkorn
07.09.2012 15:18
0 0

Re: Und wieso

Weil es in diesem Verfahren um eine Privatanklage geht. Da gibt es keinen Haftbefehl. Den könnte nur der Staatsanwalt beantragen.

"Hoch die internationale Kriminalität!" ???



Und er geht weiterhin

in Reichenhall spazieren! Ein Ärgernis dieser Kerl!

Gast: der kommentar
07.09.2012 13:32
7 0

betuchte kurgäste sollte man nicht vergraulen.....


Hobbyökonom