22.05.2013 07:45 Merkliste 0

Bewag: Ex-Vorstand Schweifer klagt wegen fristloser Entlassung

14.09.2012 | 15:10 |   (DiePresse.com)

Reinhard Schweifer sieht keinen Grund für die Auflösung seines fünfjährigen Dienstvertrages. Er will die "Erfüllung sämtlicher gerechtfertigter Ansprüche".

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Dem burgenländischen Energieversorger Bewag steht eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung mit einem ihrer früheren Spitzenmanager bevor: Ex-Vorstand Reinhard Schweifer, der von seinem Mandat im April dieses Jahres freiwillig zurückgetreten war und im Juni aus dem noch bestehenden Dienstverhältnis fristlos entlassen wurde, hat deshalb seinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt. Die Klage sei am Freitag beim Landesgericht Eisenstadt eingereicht worden, sagte Schweifer zur APA. Zu Details wollte der Ex-Bewag-Vorstand nicht Stellung nehmen.

Eingeklagt werde die Einhaltung seines Vertrages sowie "die Erfüllung sämtlicher gerechtfertigter Ansprüche", hatte Schweifer zuvor am Nachmittag in einer Aussendung mitgeteilt. Die fristlose Auflösung seines Dienstvertrages sei "in keiner Weise gerechtfertigt", hieß es darin. Begründet wurde die Entlassung vom Bewag-Aufsichtsratschef Josef Kaltenbacher mit einer Sonderprüfung bei der Begas, deren Ergebnisse "Hinweise auf Unregelmäßigkeiten von Schweifer während seiner Zeit als Begas Vorstand" geliefert hätten.

Keine Angaben zur Streitsumme

Dass er klagen werde, hatte der Ex-Bewag-Manager bereits am Tag nach seiner Entlassung angekündigt. Zur Streitsumme wurden keine Angaben gemacht - diese werde vor Gericht geklärt werden, hieß es auf APA-Anfrage.

Schweifer, zuvor Vorstandsdirektor bei der mittlerweile mit der Bewag fusionierten Begas, wurde im Dezember 2010 zum neuen Bewag-Vorstand bestellt und zog Anfang Jänner 2011 mit einem fünfjährigen Dienstvertrag in die Chefetage ein. Im Vertrag sei auch vereinbart, dass eine vorzeitige Auflösung nur aus wichtigem Grund möglich sei. "Ein derartiger wichtiger Grund existiert aber nicht und wurde mir vonseiten der Bewag bislang auch nicht genannt", erklärte Schweifer in der Aussendung.

 

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

Mehr auf DiePresse.com

1 Kommentare

LIEBES PRESSE TEAM

WIE OFT NOCH: EINE ENTLASSSUNG IST IMMER FRISTLOS, DESHALB HEISST SIE AUCH:

ENTLASSUNG, ODER MAN KANN AUCH SCHREIBEN:

FRISTLOS GEKÜNDIGT; DANN IST DAS WORT FRISTLOS OK!!!!!!!!!

Hobbyökonom