20.06.2013 11:24 Merkliste 0

Verlangen Wirte bald Stornogebühr?

18.09.2012 | 16:56 |   (Die Presse)

Gäste, die einen Tisch reservieren, dann aber nicht kommen, sollen künftig eine Pönale bezahlen. Die Wirtschaftskammer diskutiert erstmals öffentlich derartige Pläne – doch noch sind sehr heikle Fragen offen.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Wien/AG. In der Spitzengastronomie nimmt man es schon seit Jahren zähneknirschend zur Kenntnis: Immer öfter werden Tische reserviert, doch die Gäste erscheinen einfach nicht. „Wir haben schon erlebt, dass Leute für den Abend in mehreren Haubenlokalen Tische reserviert haben, um sich dann spontan für eines zu entscheiden“, berichtete der Geschäftsführer eines Wiener Innenstadt-Restaurants der „Presse“. Die Tische bleiben in der Regel den ganzen Abend leer, denn ein Spitzenlokal hat kaum Laufkundschaft. Die Zeche zahlt in diesem Fall der Wirt.

Das soll bald ein Ende haben. Denn die Wirtschaftskammer (WKO) diskutiert nun erstmals auch öffentlich eine Stornogebühr in der Gastronomie. Karl Wratschko, Obmann der Sparte Gastronomie der WKO-Steiermark, sagte dem ORF Steiermark: „Stornogebühren sind Thema, aber wir müssen uns überlegen, wie wir das angehen, ob mit Gutscheinen oder nicht.“

In der Gastronomie verweist man auf Hotellerie oder Reisebranche. Dort sei es üblich, dass Stornogebühren eingehoben werden. Der Grazer Gastwirt Didi Dorner fordert „einen Betrag von 50 Euro als eine Art Storno, aber im Gegenzug 80 Prozent dafür beim nächsten Besuch als Gutschein“.

Auch wenn Wratschko meint, die Stornogebühren könnten innerhalb von zwei Jahren in die Praxis umgesetzt werden – noch diskutiert die Branche sehr heikle Fragen: Welche Daten müssen Gäste bei einer Reservierung preisgeben? Bedarf es bei einem Krankheitsfall einer ärztlichen Bestätigung? Ausgegoren ist das Stornomenü also noch lange nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.09.2012)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

Mehr auf DiePresse.com

33 Kommentare
 
12

??? wo is des Problem??

brauch als Wirt nur kundzutun, daß ab 15min Verspätung (wenn der Gast nicht Bescheid gibt) die Reservierung hinfällig ist
ein Handy hat heut ein jeder Dodel...

Aber bitte erst dann, wenn Gäste abgewiesen werden mussten

Wenn ich einen Tisch reserviere, dann noch komme, aber das Lokal den ganzen Abend lang sowieso nur halb voll war, dann will ich keine Stornogebühr zahlen. Dem Wirt ist ja kein Schaden entstanden. Er würde sich daher an der Gebühr bereichern, was nicht Sinn der Sache sein kann.

Gast: 2012
19.09.2012 15:30
2 0

Umgekehrt

Es gibt auch die andere Unsitte mancher Lokale, viele Tische vorab als reserviert zu kennzeichnen. Dann werden die platzsuchenden Gäste begutachtet nach Aussehen, Anzahl, zahlungskräftig usw. und wenn entsprechend, sofort ein Tisch zugewiesen, sonst heisst es "alles reserviert"

Re: Umgekehrt

und?

Gast: Unledige Diskussion!
19.09.2012 13:29
3 1

Warum sollte ein Wirt keine Reservierungsgebühr verlangen dürfen?

Ich wüßte kein Gesetzt das es dem Wirten verbietet jetzt schon eine Reservierungsgebühr zu verlangen noch dazu wo wohl jeder diese Gebühr 1:1 mit der Rechnung rückvergüteten wird, auch denkbar das dabei aus 50.- Euro 60.- wird als Anreiz einer Reservierung, die ja auch noch eine wesentlich bessere Planung erlaubt als jetzt?

Und selbst bei einer Absage zwei Stunden vor Termin läßt es sich leichter planen, dadurch das die Tische freigegeben werden können für Laufkundschaft, etc...

Also, für was die ganze Aufregung und Diskussion?

Antworten Gast: yoshi1
19.09.2012 22:11
0 0

Re: Warum sollte ein Wirt keine Reservierungsgebühr verlangen dürfen?

Sie dürfen privatrechtlich vereinbaren was Sie wollen, natürlich.

Aber eine nicht einheitlich geregelte Materie birgt zwangsläufig eine Erschwernis: So muss das Personal beispielsweise bei jeder Reservierung die Bedingungen erklären. Von wettbewerbstechnischen Gründen einemal ganz abgesehen - ICH reservier dann halt lieber im Lokal 2 Blocks weiter, welches keine solche Gebühr einhebt und mit dem ich mich nicht herumschlagen muss wenn dan mal was schief geht.

Wozu braucht man da die Wirtschaftskammer?

In Österreich glaubt man immer, dass alles zentral - am besten per Gesetz - geregelt werden müsste.

Es herrscht Vertragsfreiheit. Nichts hindert die Wirten daran, jetzt schon bei der telefonischen Reservierung einen (mündlichen) Vertrag samt Stornobedingungen mit ihren Kunden abzuschließen.

Ob das besonders erfolgreich sein würde, ist eine andere Frage, rechtlich möglich, wäre es.

Gast: PRESSEkommentator
19.09.2012 12:28
1 0

Ein etwas anderer Lösungsansatz...

Es gibt in Wien einen vollkommen neuen Service der es den Gastronomen ermöglicht ihre Tische (auch bei kurzfristig geplatzten Reservierungen) noch in letzter Minute an den Mann zu bringen: Auf www.delinski.at kann man diese Last-minute Tische buchen!! Der Service befindet sich in der Testphase und funktioniert tadellos. Zur Zeit kann man ihn nach Anmeldung zur Testphase sogar gratis nutzen. Coole Sache!!

Re: Ein etwas anderer Lösungsansatz...

UND MAN SPART DABEI 30% auf die gesamte Rechnung. Quasi als Belohnung dafür, dass man dem Gastronom hilft sein Lokal auszulasten. Die Idee ist ziemlich genial!

mit steigender rücksichtslosigkeit wohl leider ein notwendiger schritt.

ein installateur verrechnet ebenso anfahrtskosten, arbeitsentgang etc wenn er dann nicht reingelassen wird. wieso sollte das beim wirten anders sein?

ich hätte kein problem damit beim reservieren ne KK nummer zu nennen, da ich meine reservationen einzuhalten gedenke. allerdings ist ein restaurantbesuch (im gegensatz zu einer fernreise) wohl mit anderen fristen zu betrachten. ich denke storno bis 5h vor termin sollte ausreichen, allerdings habe ich zugegeben keine ahnung vom reservierungsverhalten von restaurantgästen.


Gast: sesselkleber
19.09.2012 11:59
2 3

sonderbare Diskussion,

wo steht geschrieben, dass der Wirt reservieren muss, soll er es halt lassen. Bei vielen Restaurants
hat man ohnehin den Eindruck, dass sie mit einer
Art " Reservierungspflicht " die eigene Bedeutung heben wollen. Ist wohl ein ähnlicher Versuch, wie der Leitungswasserverkauf.

Stornogebühren, warum nicht?

Jeder Wirt ist für seinen Umsatz selbst verantwortlich, woher er Kunden bekommt oder nicht, .....
Bei der Reservierung meine Kreditkartennummer mach ich zähneknirschend bei der Hotelreservieung aber sicher nicht beim Wirt.

find ich total ok

dafür möchte ich dann aber auch preisreduktionen für schlechtes essen, lange wartezeiten und unfreundliche kellner - und nein, das weglassen des trinkgeldes reicht bei den heutigen preisen oft nicht mehr aus ^^

Re: find ich total ok

in welchen Spelunken treiben Sie sich herum?

Gast: Kopfschütteln
19.09.2012 10:50
2 3

Kopfschütteln

Dann muss sich der Wirt aber anrechnen lassen, wenn andere Gäste den Tisch in Anspruch nehmen und konsumieren. Bekommt man dann zuvor 5-seitige AGB für Tischreservierungen?Wird die Stornogebühr per Erlagschein eingehoben oder Kreditkarte als Selbstbedienungsladen?
Lächerlicher Vorschlag und mit Hotels, Reisen nicht vergleichbar.

Gast: Vogel Strauss
19.09.2012 10:31
3 0

Zeitgeist ...

So ist es mit den Konsumenten ... und da regen sich manche über die mangelnden Manieren von Lehrlingen und Jugendlichen auf!

Gast: Künstlich aufgeregt
19.09.2012 08:57
4 0

Warum tun es die Wirte denn nicht einfach?

Das steht in einer freien Wirtschaft doch sowieso jedem Wirt frei! Hunderte Euro könnte er jederzeit für jede nicht beanspruchte Reservierung mit seinem Gast vereinbaren - wenn sich der drauf einlässt. Wozu, bitte, braucht es da Kammertrenzer? Und dass der Gast mitspielen wird müssen, das kann auch der schwergewichtigste Kammersuderant nicht verhindern.

Ärztliche Bestätigung?

Dem Wirt wird es egal sein warum der Gast nicht kommt. Der Tisch ist leer.

Gast: Das wird wohl sehr Individuell behandelt werden.
19.09.2012 07:12
3 0

Hängt von vielen Faktoren ab

-Stammkunde der ohnedies die Reservierung nicht verfallen läßt
-Auslastung für die Reservierungszeit
-Raucherzimmer/Nichtraucherzimmer, bei vielen ist der Nichtraucherbereich ohnedies gähnend leer.

Für einen Sonntag Mittag bei Neukunden eine Reservierungsgebühr zu verlangen die den Geschäftsverlust wenigsten Teilweise abdeckt hat sicher seine Berechtigung.

Klar wird die Methode auch schwarze Schafe anziehen die eine generell Gebühr verlangen, professionelle Gaststätten werden sich wohl auf das absolut notwendige beschränken und den Kunden nicht mehr ärgern als notwendig.

Antworten Gast: Eos
19.09.2012 10:00
2 4

Re: Hängt von vielen Faktoren ab

Also in einem Spitzenrestaurant zu rauchen ist wohl ohnehin eine Frechheit!

Re: Re: Hängt von vielen Faktoren ab

Nicht, wenn es erlaubt ist. Dann können Sie sich beim Wirten beschwerden, der das erlaubt, nicht aber beim Raucher.

Gast: super
19.09.2012 00:19
7 3

Wenn das Menü ausgegangen ist,

zahlt der Wirt Stornogebühr.

Gast: Ghostwirt
19.09.2012 00:01
6 0

ich versteh den Ärger so mancher Wirtn.....

...aber ICH würde NIE und NIMMER eine Stornogebühr für einen reservierten Tisch verlangen, abgesehen davon, dass ich meine Gäste so erzogen habe, dass sie ZEITGERECHT STONIEREN.......und wenn man eine gute Küche hat und EIN SO BELIEBTER WIRT IST, WIE DER ICH BIN, dann stehen die Menschen DRAUSSEN VORM FENSTER und schauen ob es ein kleines freies Platzerl gibt und wenn die Katze vom Kachelofen hüpft, hört man draussen ein Raunen der Menschenmengen, JETZT BEWEGT SICH WAS.......aber ich verstehe die anderen Wirtn, wenn man nicht so gut ist, dann will/muss man an abgesagten Tischreservierungen nagen.....ob der Gast dann noch einmal kommt, das steht auf einen anderen Bierdeckel, ABER VIELLEICHT BAU ICH DRAN!

Gast: sesseldirektor
18.09.2012 23:36
2 3

komisch, was haben die nur alle

Gegen Wirte ist man schon bald so aggressiv, wie gegen Radfahrer.

Gast: gegenabzocker
18.09.2012 22:22
4 2

Reservierungsgebühr und Leitungswasser sollen kosten

Die Dienstleistungen in Österreich sind von schlechter Qualität!
Ein leeres Lokal aber total ausreserviert und Gästewerden abgewiesen! Dümmer geht es nicht!
Der Innungsmeister probiert es jedes Jahr wieder mit das Wasser muss was kosten! Dazu und nachverkaufen und schon ist es rentabel! Aber da muss man ja freundlich sein!
Zusmmengefasst: Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen!

Im Nachhinein würde es wohl nur zu Streit führen,

möglich wäre eine "Reservierungsgebühr", die von der Rechnung abgezogen wird.

Oder einfach "überbuchen".

 
12

Hobbyökonom