Wien. Der Skandal um die Hypo Alpe Adria hat auch die Flick-Privatstiftung erreicht. In der Stiftung wird ein Teil des auf mehrere Milliarden Euro geschätzten Nachlasses des im Oktober 2006 verstorbenen Unternehmers Friedrich Karl Flick verwaltet. Die Begünstigten der Stiftung sind seine Kinder.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt geht nun der Frage nach, ob die Stiftung unrechtmäßig von Geschäften mit der Hypo Alpe Adria profitiert hat. Die Flick-Privatstiftung bestätigte am Donnerstag in einer Aussendung die Ermittlungen der Justiz. Sie erklärte zudem, dass man von sich aus Professor Josef Zechner von der Wirtschaftsuniversität Wien zur Klärung des Sachverhalts bestellt habe. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen zu Jahresende vorliegen.
Bei den Erhebungen geht es um eine Kapitalerhöhung der Hypo im Jahr 2007, an der sich mehrere prominente Investoren wie die Flick-Privatstiftung beteiligt haben. In einer geheimen Nebenvereinbarung sagte die Hypo damals zu, die Aktien zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen. Das ist auch 2009 passiert. Doch diese Geld-zurück-Garantien sollen nach Ansicht von Experten dem Bankwesengesetz widersprechen. Denn Sinn von Eigenmittel ist es, dass sie der Bank jederzeit für die Risiko- und Verlustabdeckung zur Verfügung stehen.
Streit um die Verzinsung
Wegen der Geld-zurück-Garantie sei das volle Risiko nicht bei der Flick-Privatstiftung, sondern bei der Hypo gelegen, heißt es in einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten, das der „Presse“ vorliegt.
Trotzdem habe die Stiftung von der Hypo eine ungewöhnlich hohe Dividende erhalten. Die Verzinsung von sechs Prozent beziehungsweise 6,25 Prozent sei „insbesondere auch im Hinblick auf die kurze Bindungsdauer als marktunüblich hoch anzusehen“, so das Gerichtsgutachten. Die Hypo hätte das Geld „auf dem Markt auch zu günstigeren Konditionen beziehen können“. Der Verkauf der Vorzugsaktien an die Flick-Privatstiftung „unter den in der Nebenvereinbarung festgelegten Bedingungen war dazu geeignet, der Hypo einen Schaden zuzufügen“, steht in dem Gerichtsgutachten.
Die Stiftung sieht das freilich anders. Sie betont, dass sie mit dem Erwerb der Aktien auch ein Ausfallsrisiko getragen habe.
„In einem Insolvenzfall bestand somit das Risiko bis zum Totalverlust des Investments“, heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung. Ihrer Ansicht nach habe es sich um ein „normales Risikoinvestment in die Hypo-Alpe-Adria-Gruppe mit einer risikoadäquaten Rendite“ gehandelt.
Warum die Justiz in der Causa gegen die Flick-Privatstiftung und nicht gegen andere Investoren ermittelt, hat folgenden Grund: In das Zustandekommen des Geschäfts mit der Stiftung war unter anderem der frühere Hypo-Aufsichtsratspräsident Wolfgang Kulterer involviert. Kulterer war bis 2010 auch Vorstand der Flick-Stiftung. Die Staatsanwaltschaft geht der Frage nach, ob Kulterer durch seine Doppelrolle der Stiftung einen Vorteil verschafft hat. Kulterer bestreitet alle Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung. Professor Zechner soll nun für die Stiftung die Angemessenheit der Rendite beim Hypo-Investment überprüfen. Bis zur Klärung hat die Stiftung den Erlös aus dem damaligen Veranlagungsgeschäft in der Höhe von 3,2 Mio. Euro bei einem Notar hinterlegt. Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass der Stiftung ein unrechtmäßiger Vorteil zugekommen sei, werde man den entsprechenden Betrag zurückerstatten, so die Stiftung.
Professor Zechner ist übrigens auch Aufsichtsrat der Grazer Wechselseitigen-Versicherung, die früher an der Hypo beteiligt war. Gegen Vorstände der GraWe laufen im Zusammenhang mit Hypo-Vorzugsaktien Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Die Manager versichern, dass sie nichts Illegales gemacht haben. Die Stiftung sieht keine Unvereinbarkeit, dass Zechner im Aufsichtsrat der Grazer Wechselseitigen sitzt. Denn er habe für die Stiftung nur die Angemessenheit der Rendite zu überprüfen, heißt es.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.09.2012)
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