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„Forschungsförderung wird drastisch verbürokratisiert"

21.09.2012 | 20:04 |   (DiePresse.com)

Experten warnen vor anstehender gesetzlicher Regelung. Bisher konnten Unternehmen einen Teil ihrer Forschungsausgaben relativ unkompliziert steuerlich geltend machen.

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Wien/red. Die steuerliche Geltendmachung von Forschungsaufwendungen dürfte vor allem für Klein- und Mittelbetriebe bald deutlich komplizierter werden: Experten fürchten, dass die anstehende Verordnung zum „Stabilitätsgesetz", die das regeln soll, den Zugang erschwert.

Kern der Verordnung, deren Begutachtungsfrist in der kommenden Woche abläuft, ist eine starke Verbürokratisierung der indirekten Förderung. Bisher konnten Unternehmen einen Teil ihrer Forschungsausgaben relativ unkompliziert steuerlich geltend machen. Überprüft wurde dann im Nachhinein (was allerdings auch das Risiko beinhaltet, dass das Projekt nachträglich abgelehnt wird). In Anspruch genommen wurde diese Möglichkeit vor allem von kleineren Unternehmen, die nicht über den Apparat verfügen, der für die bürokratische Abwicklung über die je zur Hälfte dem Wirtschafts- und dem Verkehrsministerium gehörende Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) notwendig ist.

Künftig soll die gesamte Abwicklung über die FFG erfolgen, die indirekte Förderung über die steuerliche Geltendmachung wird, wenn der vorliegende Entwurf realisiert wird, deutlich erschwert, sagen Kritiker. Der Wiener Wirtschaftsprüfer Alexander Leitgeb (ITS) vermutet hinter dieser vor allem von der SPÖ forcierten Änderung nicht zuletzt politische Motive: Die Zentralisierung bei der FFG ermögliche es wahlkämpfenden Politikern, per Schecküberreichung als Gönner aufzutreten. Offiziell begründet wird die Änderung damit, dass die Einführung des neuen Prüfmechanismus Missbrauch verhindere und die Forschungsförderung treffsicherer mache.

Leitgeb begrüßt das ausdrücklich, meint aber, dass die Neuregelung in der vorliegenden Form weit über das Ziel hinausschieße und den Unternehmen die Inanspruchnahme der Forschungsförderung wegen zahlreicher neu aufgebauter Hürden deutlich erschweren werde. Dies treffe vor allem kleinere Unternehmen. So ist in den neuen Bestimmungen enthalten, dass Antragsteller nur noch 20 ihrer Projekte (limitiert auf wenige tausend Zeichen) beschreiben dürfen, womit komplexe Inhalte nicht mehr transportierbar seien. Alternativ können Einzelprojekte zu „Forschungsschwerpunkten" zusammengefasst werden, wobei die Finanz aber wiederum nur Einzelprojekte beurteilt. Dies bringe „enorme Probleme".
Das in der Verordnung vorgeschriebene Verfahren, das eigentlich Missbrauch beseitigen soll, lasse zudem Rechtssicherheit für die Antragsteller vermissen und werde durch Mehrfachbegutachtungen und Rückverweisen durch das Finanzamt an die FGG enorm in die Länge gezogen.

Kurzum: Es sehe so aus, als wolle man die indirekte Forschungsförderung so verkomplizieren, dass sie nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, heißt es.
Die Experten fürchten auch, dass die Kapazität der FGG durch die neuen Bestimmungen überdehnt werden könnte: Wenn auch alle kleineren Forschungsprojekte vorab zentral überprüft werden müssen, dann müsste die FGG wohl an die 50.000 Projekte im Jahr begutachten.
Die vier bis fünf zusätzlichen Prüfer, die dafür eingesetzt werden sollen, würden das nicht bewältigen.

 

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2 Kommentare
Gast: KMU_ler
28.09.2012 18:29
0 0

ein Amterl halt ...

jaja - wieder ein Amterl mehr - wieder Anträge über Anträge, Genehmigungsverfahren die Jahre dauern und die FFG tät halt so gerne wissen was in den kleinen (und ja total produktiven) Unternehmen gefurscht wird "technischer Gutachter" - alles halt nur nach entsprechender Gesichtswäsche in Wien .... na hauptsache wir dürfen unsere Steuern noch ohne Antrag abliefern ....

Gast: gast1984
21.09.2012 21:56
2 0

50% der Forschungsförderung gehen für "Papier" drauf!


Hobbyökonom